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Wetterkarte
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Via Solutions Nord GmbH & Co.KG

Via Solutions Nord ist die Projektgesellschaft zum Ausbau der A7 zwischen den Autobahndreiecken Hamburg-Nordwest und Bordesholm in Schleswig-Holstein und zur Erstellung des Autobahndeckels im Hamburger Stadtteil Schnelsen.

www.via-solutions-nord.de/
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Die A7-Ausbau Blogs

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Infos & Nachrichten

hamburger-deckel-newsletter-12
vom April 2016


hamburger-deckel-newsletter-10
vom September 2014

hamburger-deckel-newsletter-09
vom April 2014

Vortrag in der 21. Sitzung des Wirtschaftsausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtags am 11.09.2013
www.landtag.ltsh.de/1700 /umdruck-18-1763.pdf

Erweiterung der A 7 in Hamburg zwischen AS Othmarschen und Landesgrenze HH/SH
Dipl.-Ing. Bernd Rothe
www.vsvi-hessen.de / rothe.pdf

Unterlagen der Veranstaltung vom 17. Juni 2013 der Logistik Initiative Schleswig-Holstein e.V. zum geplanten A7-Ausbau

hamburger-deckel-newsletter-08
vom Oktober 2013

hamburger-deckel-newsletter-07

vom  März  2013

hamburger-deckel-newsletter-06
vom November 2012

hamburger-deckel-newsletter-05
vom  Juni  2012

hamburger-deckel-newsletter-04
vom  März 2012

hamburger-deckel-newsletter-03
vom Januar 2012

hamburger-deckel-newsletter-02
vom  Mai  2011

hamburger-deckel-newsletter-01
vom Januar 2011

Zwei Jahre Bürgerkomitee Stellingen, 2009 - 2011

Die Internetseite: „Hamburger Deckel“

Informationen zum  Planfeststellungsverfahren zum A7 Ausbau in Schnelsen mit Planunterlagen

Informationen zum  Planfeststellungsverfahren zum A7 Ausbau in Stellingen mit Planunterlagen
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0211-notes_edit.pngDiese Internetseite wird mehrmals wöchentlich aktualisiert und ergänzt, wenn notwendig, auch zweimal am Tag. Diese Internetseite erhebt auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und alle Angaben sind ohne Gewähr.
Alle Informationen sind bestmöglich und so genau wie möglich wiedergegeben. Falls trotzdem Angaben ungenau sind oder nicht den Tatsachen entsprechen, bitte ich um eine Benachrichtigung.
Bisher sind mir nur 3 Mitteilungen über ungenaue Angaben zugegangen, die auf dieser Seite umgehend korrigiert wurden.
Dafür bedanke ich mich beim Bürgerverein Quickborn, der BSU und einem aufmerksamen Besucher dieser Seite.

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Lexikon



Diese Liste enthält Begriffe, die in den letzten Jahren im Zusammenhang mit dem Ausbau der A7 vorgekommen sind.

Die Liste ist nicht vollständig und wird bei Bedarf erweitert.
Wenn etwas fehlen sollte, bitte unter  info@neues-stellingen.de  melden.

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A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z Quellen
A     (nach oben)

A - Abkürzung für Autobahn

A7 = BAB 7 - Mit 945,6 km Deutschlands längste Autobahn. Sie führt vom Grenzübergang Ellund an der Dänischen Grenze durch Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Hessen, Bayern und Baden-Württemberg bis zur Österreichischen Grenze hinter Füssen. Sie hat 142 Anschlussstellen und Autobahnkreuze/Dreiecke. Der erste Streckenabschnitt entstand 1937 zwischen Kassel und Göttingen. Die Strecke Hamburg bis Göttingen wurde zwischen 1953 und 1962 gebaut. Von Hamburg bis Dänemark folgte von 1969 bis 1978. Der Elbtunnel wurde im  Januar 1975 eröffnet.

Abkürzungen - im Zusammenhang mit dem A7-Ausbau, verwendet in den Planunterlagen:
AD
Autobahndreieck
AS
Anschlussstelle
ausschl.
ausschließlich
BAB
Bundesautobahn
BMVBS
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
BSU
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
Freie und Hansestadt Hamburg

BVWP
Bundesverkehrswegeplan
DTVW
Durchschnittlicher täglicher Kfz-Verkehr an Werktagen
einschl.
einschließlich
Lgr HH-SH
Landesgrenze Hamburg-Schleswig Holstein
LSA
Lichtsignalanlage
LSBG
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer
Freie und Hansestadt Hamburg
RQ
Regelquerschnitt
Rfb
Richtungsfahrbahn

ABMG - Autobahnmautgesetz

Abreißen - die Häuser im Imbekstieg abreißen  - Es wurde immer nur von den Sprechern der Interessengemeinschaft Imbekstieg ungerade Hausnummern gefordert, die Häuser im Imbekstieg komplett an die Behörden zu verkaufen und abzureißen.
Die BSU plante immer mit den Häusern. Erst nach längerer Zeit erklärte sich die BSU unter der Bedingung dazu bereit, wenn alle Anwohner freiwillig zum Verkehrswert verkaufen. Dazu waren die Eigentümer nie bereit.

Die DEGES plante später wiederum nur mit den Häusern im Imbekstieg. Ein Abriss der Häuser im Imbekstieg war kein Teil der Planungen.
Die Häuser im Schopbachweg stehen teilweise nur 5 Meter vom Deckelbauwerk entfernt, im Imbekstieg mindestens 10 Meter. Warum also sollten die im Imbekstieg abgerissen werden und die im Schopbachweg nicht?

Achtstreifiger Ausbau
- Vom Elbtunnel bis zum Autobahnkreuz Nordwest soll die A7 von 6 auf 8 Fahrstreifen ausgebaut werden. Der achtstreifige Ausbau zwischen der AS-Volkspark und dem Autobahnkreuz Nordwest ist tatsächlich aber ein 10 streifiger Ausbau weil in jeder Richtung ein sogenannter Verflechtungsstreifen hinzukommt.
Siehe dazu Ausbau auf 10 Fahrstreifen.

AKN - Abkürzung für die Eisenbahn Altona-Kaltenkirchen-Neumünster. Die AKN betreibt Strecken im südlichen Schleswig-Holstein und in Teilen Hamburgs. Sie wurde 1883 als Altona-Kaltenkirchener Eisenbahn-Gesellschaft (AKE) gegründet. 1981 wurde die AKN die Alsternordbahn (ANB) und Elmshorn-Barmstedt-Oldesloer Eisenbahn (EBOE) übernommen. Die Alsternordbahn wurde 1992 an die Verkehrsgesellschaft Norderstedt (VGN) verkauft, der Betrieb wird aber weiterhin von der AKN durchgeführt. Seit 1965 ist die AKN am Hamburger Verkehrsverbund (HVV) beteiligt.
Auf einem Schienennetz von 268 km länge unterhält die AKN ihren Betrieb aufrecht. Das eigene Gleisnetz hat eine Länge von ca. 120 km.
http://www.akn.de/

Die Linien der AKN:
A1
- Von Neumünster über Kaltenkirchen nach Hamburg Eidelstedt, die eigentliche AKN-Stammstrecke
A2
- Von Norderstedt Mitte über Ulzburg Süd nach Kaltenkirchen im Auftrag der Verkehrsgesellschaft Norderstedt (VGN), die Strecke der ehemalige Alsternordbahn.
A3
- Von Elmshorn über Barmstedt nach Ulzburg Süd, die Strecke der ehemaligen Elmshorn-Barmstedt-Oldesloer Eisenbahn.
SHB
- Die Schleswig-Holstein-Bahn fährt von Neumünster über Heide in Holstein nach Büsum.
http://www.sh-bahn.de/
nordbahn
- Die Nordbahn fährt von Bad Oldesloe über Bad Segeberg nach Neumünster
http://www.nordbahn.info


Allianz Schnelsen Nord
- Vereinigung von 4 Initiativen 2004 in Schnelsen. 1. BI IKEA Neu, 2. BI Rettet den Grothwisch, 3. BI Schnelsen 79, 4. BI Schnelsen 80 / Märchenviertel.
Im Internet: www.asn-news.de

Amtlicher Anzeiger - Anzeigenblatt, in dem nach hamburgischem Landesrecht Beschlüsse und Gesetze durch Veröffentlichung.Rechtsverbindlich werden. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die gedruckte Ausgabe des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes Teile I und II (Amtlicher Anzeiger). Erscheint im Lütcke & Wulff OHG Druckerei und Verlag.
Seit Januar 2010 auch im Internet:   www.luewu.de/anzeiger/

Anhörungsverfahren - Laut § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)  muss der Träger eines Vorhabens den Plan der Anhörungsbehörde zur Durchführung des Anhörungsverfahrens einzureichen. Der Plan besteht aus den Zeichnungen und Erläuterungen, die das Vorhaben, seinen Anlass und die von dem Vorhaben betroffenen Grundstücke und Anlagen erkennen lassen. Die Anhörungsbehörde fordert die vom Plan betroffenen Behörden zur Stellungnahme auf und veranlasst, dass der Plan öffentlich ausgelegt wird. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bei der Anhörungsbehörde oder bei der Gemeinde Einwendungen gegen den Plan erheben. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen.
www.juraforum.de/gesetze/vwvfg/73-anhoerungsverfahren

Anschlussstelle (Autobahn)- Die Anschlussstelle (Kurzbezeichnung: AS) ist eine bauliche Einrichtung an der Autobahn, durch die eine Verbindung mit dem übrigen Straßennetz hergestellt wird. Sie besteht meist aus je einer Auf- und einer Abfahrt an beiden Richtungsfahrbahnen und ist so angelegt, dass der fließende Verkehr auf der Autobahn nicht behindert wird. Beschleunigungsstreifen zur Erhöhung und Verzögerungsstreifen zum Abbremsen der Geschwindigkeit dienen zur Einordnung der Fahrzeuge in den fließenden Verkehr der anderen Straße. Die Ausfahrten der AS-Stellingen der A7 sollen jede um einen Fahrstreifen verbreitert werden, damit die Fahrzeuge schneller auf die Kieler Straße gelangen können. Damit man dann auch schneller weiterfahren kann, wird nichts getan; so entstehen auf der Kieler Straße zukünftig schneller größere Staus.

Apfelbaum braucht Wurzelraum - Bürgerinitiative von Kleingärtnern und Anwohnern der Kleingartenflächen rund um den Othmarscher Kirchenweg und am Volkspark. Seit Ende November 1998 sind Kleingärtner und einige Anwohner in der Nähe der Autobahn A7 in der Bürgerinitiative aktiv. Die Gartenflächen sollen als Bauland verkauft und mit dem Erlös die Kosten der Autobahndeckel finanziert werden, die Hamburg tragen muss. Die Kleingärten sollen auf dem Deckel „umgesiedelt“ werden.
Im Internet: http://www.wurzelraum.de/

Aufschüttung - Auf dem fertigen Stellinger-Deckel wird eine Aufschüttung von bis zu 1,20 Meter Erde erfolgen. Diese Dicke soll laut BSU ausreichen um die geplanten Bäume zu pflanzen. Ebenso soll sie für die Kleingärten ausreichend sein. Da am Rand des Deckels keine Bäume sondern eine undurchdringliche Hecke gepflanzt werden soll, kann die Erdaufschüttung am Rand geringer ausfallen. Um wie viel geringer, kommt auf die jeweilige Bepflanzung an.

AS - Abkürzung für Anschlussstelle zur Autobahn = Ein- und Ausfahrten der Autobahn

Ausgleichsfläche
Für durch Bauvorhaben verbrauchte Flächen müssen ökologische Ausgleichsfläche an anderen Orten neu geschaffen werden. Da bei der Verbreiterung der A7 auch Flächen verbraucht werden, müssen diese durch ander Ausgleichsfläche kompensiert werden. Ob die Anwohner am Stellinger Deckel, die wie z.B. im Imbekstieg große Teile ihrer schon jetzt sehr kleinen Gärten für die Autobahnverbreiterung hergeben müssen, Ausgleichsflächen auf dem Deckel zurückbekommen, ist fraglich. Da auf dem Deckel, der dem Bund gehört, keine privaten Flächen erworben werden können, wäre eine Pacht, wie bei den Kleingärtnern , theoretisch möglich. Dies stößt bei der BSU und dem Landschaftsarchitekten bisher auf Ablehnung. Die Planen lieber einen öffentlichen Park zum Nachteil der betroffenen und leidtragenden direkten Anwohner.

Auslegungsfrist
- Geplante Bauvorhaben werden in der Regel 4-6 Wochen lang ausgelegt. In dieser Zeit kann sich jeder die Pläne des Bauvorhabens ansehen. Bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist kann man bei den zuständigen Behörden Einwendungen erheben. Nähere Erläuterungen können der jeweiligen Bekanntmachung entnommen werden. Die Auslegungsfrist im Planfeststellungsverfahren der A7 im Bereich Stellingen ist am 16.2.2011 zu Ende gegangen. Einwendungen konnten bis zum 2.3.2011 erhoben werden.

Ausschreibung - Teil eines Vergabeverfahrens von Aufträgen im Wettbewerb. Mögliche Auftragnehmer werden vor der Auftragsvergabe aufgefordert, Angebote zu unterbreiten. Nach vorher festgelegten Regeln wird danach der Auftrag vergeben.

Ausweichstrecke - Eine Ausweichstrecke wird dann angeboten, wenn die eigentliche Strecke noch befahrbar ist, durch zu starken Verkehr oder Baustellen aber behindert werden kann. Ein Teil des Verkehrs kann auf der Ausweichstrecke dem Stau auf der Hauptfahrverbindung ausweichen. Dies wird Beispielsweise mit der Ortsumgehung Stellingen über die AS-Volkspark der A7 bezweckt. Das muss durch entsprechende Umbauten und Beschilderung auf dem Eimsbüttler Marktplatz ermöglicht werden. Eine Ausweichstrecke ist keine Umleitung, sie muss nicht benutzt werden, eine Umleitung jedoch schon.

Autobahn - Fernverkehrsstraße, die nur für Kraftfahrzeuge zugelassen sind. Sie haben keine Kreuzungen zu anderen Straßen, nur Ein- und Ausfahrten ins untergeordnete Straßennetz. Sie bestehen aus mindestens zwei Fahrbahnen je Richtung und meist einem zusätzlichen Standstreifen. Als erste autobahnähnliche Straße der Welt war die 1921 eröffnete AVUS in Berlin. Sie war privat finanziert und gebührenpflichtig. Die erste öffentliche, offiziell als „Kraftwagenstraße“ genannt, befand sich zwischen Köln und Bonn (heute A555). Sie wurde am 6.8.1932 vom Kölner Oberbürgermeister Konrad Adenauer eröffnet. Der Begriff „Autobahn“ wurde 1932 durch die HaFraBa in Anlehnung zur Eisenbahn geprägt. Die Verbindung von Adolf Hitler und der Autobahn geht falschen Aussagen vom damalige Generalinspektor für das Deutsche Straßenwesen, Dr. Todt, zwischen 1934 und 1937 zurück.
http://de.wikipedia.org/wiki/Autobahn#cite_note-5

www.bundesarchiv.de/oeffentlichkeitsarbeit/bilder_dokumente/01234/index-1.html.de

AVV Baulärm - Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm.
Beim Betrieb von Baustellen können schädliche Wirkungen durch Lärm bei den Anwohnern entstehen. Die Geräuschimmission des Baulärms wird nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV Baulärm) beurteilt. Die AVV Baulärm enthält Begriffe, Immissionsrichtwerte, Maßnahmen zur Minderung des Baulärms, Ermittlung des Beurteilungspegels und Anlagen zu diesen Themen.
Punkt 1 der AVV-Baulärm:
Sachlicher Geltungsbereich
Diese Vorschrift gilt für den Betrieb von Baumaschinen auf Baustellen, soweit die Baumaschinen gewerblichen Zwecken dienen oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen Verwendung finden. Sie enthält Bestimmungen über Richtwerte für die von Baumaschinen auf Baustellen hervorgerufenen Geräuschemissionen, das Messverfahren und über Maßnahmen, die von den zuständigen Behörden bei Überschreiten der Immissionsrichtwerte angeordnet werden sollen.

Punkt 3 der AVV-Baulärm: Festsetzung der Immissionsrichtwerte
3.1.1. Als Immissionsrichtwerte werden festgesetzt für
a)
Gebiete in denen nur gewerbliche oder industrielle Anlagen und Wohnungen für Inhaber und Leiter der Betriebe sowie für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen untergebracht sind, 70 dB(A)
b)
Gebiete, in denen vorwiegend gewerbliche Anlagen untergebracht sind, tagsüber 65 dB(A)
nachts 50 dB(A)
c)
Gebiete mit gewerblichen Anlagen und Wohnungen, in denen weder vorwiegend gewerbliche Anlagen noch vorwiegend Wohnungen untergebracht sind, tagsüber 60 dB(A)
nachts 45 dB(A)
d) Gebiete in denen vorwiegend Wohnungen untergebracht sind, tagsüber 55 dB(A)
nachts 40 dB(A)
e) Gebiete in denen ausschließlich Wohnungen untergebracht sind, tagsüber 50 dB(A)
nachts 35 dB(A)
f) Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten tagsüber 45 dB(A)
nachts 35 dB(A)
3.1.2. Als Nachtzeit gilt die Zeit von 20 Uhr bis 7 Uhr
Die AVV-Baulärm im Internet:
www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/laerm/baulaerm/de/download/baulaerm2006-4.pdf
B     (nach oben)

BAB - Abkürzung für Bundesautobahn

Barrierefreiheit - wichtiges Qualitätsmerkmal im öffentlichen Personenverkehr. Für viele behinderte Menschen ist die Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs mit Bahnen und Bussen eine wichtige Grundlage, um am öffentlichen Leben teilnehmen zu können. Handbuch "Barrierefreier ÖPNV in Deutschland" erschienen im Alba-Fachverlag mit der ISBN 3-87094-656-3 , Format 20,5 x 22 Zentimeter, circa 444 Seiten.

bast – Bundesanstalt für Straßenwesen,
Im Internet: www.bast.de/DE/Home/home_node.html


Bauaufträge
– Bauaufträge der Bundesrepublik Deutschland, diese vertreten durch die Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt,  müssen als Öffentliche Ausschreibung mit Vergabenummer im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht werden.

Bauauftragsvergabe
- Rechtliche Grundlage für die Vergabe und Abwicklung öffentlichen Bauaufträge ist die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Die VOB bietet einen partnerschaftlich ausgerichteten Musterbauvertrag für das öffentliche Bauen. Durch die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) werden in der VOB Abrechnungsregelungen fachbezogen für alle wichtigen Baugewerke definiert.

Baustelleninformationssystem des Bundes und der Länder
- Das Baustelleninformationssystem bieten die Möglichkeit, die baustellenbedingten Staus zu meiden und großzügig zu umfahren.
www.bmvi.de/DE/VerkehrUndMobilitaet/Baustelleninformationen/baustelleninformationen_node.html

BaustellV = Baustellenverordnung
- vollständig: Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Mit der Baustellenverordnung, in Kraft getreten am 1. Juli 1998, wurde die europäische Baustellenrichtlinie 92/57/EWG ins deutsche Recht übertragen. Durch besondere Maßnahmen soll die Sicherheit und der Gesundheitsschutz auf Baustellen gewährleistet werden.
Im Internet:

http://de.wikipedia.org/wiki/Baustellenverordnung

www.jusline.de/Baustellenverordnung_%28BaustellV%29_Langversion.html


Baustraße
-  Beim A7-Ausbau = Ein Weg zur oder entlang der Baugrube bzw. Baukörper. Nach überholten Plänen sollte eine Baustraße beim Ausbau der A7 zum Baugrubenverbau entlang der A7 verwendet werden, nicht für den Baustellenverkehr oder anderem Verkehr mit LKW oder anderen Fahrzeugen. Laut Informationen der BSU sollten alle Bauarbeiten und der Transport der Baustoffe über die Autobahn erfolgen. Laut BSU, DEGES und jetzt auch der BWVI wird für den Stellinger Deckel die angedachte Baustraße nicht benötigt. Es fahren keine LKW auf den Grundstücken hinter den Häusern hin und her, alle Bauarbeiten sollen von der Autobahn aus erfolgen, ebenso der Materialtransport. Statt der Baustraße soll das Gelände hinter den Häusern im Imbekstieg abgeschrägt werden. Am unteren Ende der Schräge kommt eine Rückverankerte Stützwand. Die Schräge soll so viel Stabilität bieten, dass die Gefährdung der Häuser im Imbekstieg durch die Bauarbeiten laut Gutachten unwahrscheinlich ist.

Bauvorhaben
- Das Vorhaben, ein Bauwerk zu errichten oder zu ändern. Im öffentliche Baurecht gehört auch eine reine Nutzungsänderung dazu. Bauvorhaben sind genehmigungs- oder anzeigepflichtig. Dazu dient der Bauantrag oder öffentlich das Planfeststellungsverfahren.

Bauzeitlicher Lärmschutz
- Während der A7 Deckel in Stellingen gebaut wird, müssen die derzeitigen Lärmschutzmauern abgebaut werden. Um die Anwohner trotzdem weitestgehend vor dem Verkehrslärm zu schützen, werden temporäre Lärmschutzwände errichtet. Vor dem Olloweg und Schopbachweg werden vor den Häusern provisorische Lärmschutzwände gebaut. Für den Imbekstieg werden in der Zeit, in der der gesamte Verkehr auf der Richtungsfahrbahn nach Süden abgewickelt wird, auf dem Mittelstreifen provisorische Lärmschutzwände gebaut.
In der 2. Hälfte der Bauzeit befindet sich der gesamte Verkehr in der schon fertigen Tunnelhälfte der Fahrtrichtung nach Norden und ist damit von den Wohnhäusern abgeschirmt.

Einzelheiten stehen in den Unterlagen des Planfeststellungsverfahrens im Internet
(vor der 2. Planänderung mit 6 Meter hohen provisorischen Lärmschutzwänden):

www.hamburg.de/contentblob/ . . -schutz-vor-verkehrslaerm-waehrend-der-bauzeit.pdf


Bebauungsplan
- Bevor etwas gebaut werden kann muss für das entsprechende Gebiet ein Bebauungsplan erstellt werden. Für Hamburg ist die BSU und für die Bezirke die entsprechenden Baubehörden zuständig. Zuerst muss eine öffentliche Auslegung der Pläne stattfinden, danach können die Bürger Einwendungen erheben. Nachdem die öffentlichen und privaten Belange abgewogen wurden findet ein Planfeststellungsverfahren mit einem Planfeststellungsbeschluss statt.

Betrug
- Im strafrechtlichen Sinn eine Täuschung, um den Getäuschten dazu zu veranlassen, so über sein Vermögen oder das eines Dritten zu verfügen, dass ein Vermögensschaden eintritt. Im nichtstrafrechtlichen Sinn eine Täuschung, die nicht auf einen Vermögensvorteil abzielt. Betrug ist ein Straftatbestand der Vermögensdelikte. Das geschützte Rechtsgut ist nicht die Verfügungsfreiheit des Vermögensinhabers, sondern das Individualvermögen (auch das Vermögen des Staates). Der Betrug ist mit § 263 StGB geregelt.
Absatz 1 lautet: „Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Bewertung der Sicherheit von Straßentunneln - Brücken- und Ingenieurbau Heft B 66, Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen (bast). Ein Forschungsprojekt zur Methodik und Bewertung der Sicherheit in Straßentunneln und Grundlagen für die Anwendung im Rahmen der EG - Richlinie 2004/54/EG und der RABT 2006 zwischen März 2005 und März 2007.
http://bast.opus.hbz-nrw.de/volltexte/2011/276/pdf/B66.pdf

Blankau, Jutta -
Sie war von 23.3.2011 bis 15.4.2015 Senatorin der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt in Hamburg. Seit 1979 SPD Mitglied hatte sie verschiedene Funktionen in der IG-Metall, dem DGB und der SPD.

BMVBS - Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
Bodenuntersuchungen - Baugrunduntersuchung als Grundlage für projektangepasste Gründungsvorschläge für Tief-, Ingenieur- und Hochbauten. Bodenuntersuchungen für den A7 Ausbau in 2010 führten mehrfach zu erheblichen Staus auf der Autobahn. Baugrunduntersuchung wurden auch für die neue Langenfelder Autobahnbrücke gemacht.

Brandversuche in Straßentunneln - Bericht der Bundesanstalt für Straßenwesen über Vereinheitlichung der Durchführung und Auswertung von Brandversuchen in Straßentunneln 2007, Brücken- und Ingenieurbau Heft B 57
http://bast.opus.hbz-nrw.de/volltexte/2011/204/pdf/B57.pdf

BSU - Abkürzung für die Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, ist aus der früheren Baubehörde Umweltbehörde hervorgegangen. Am 1. Juli 2015 wurde die BSU in zwei getrennte Behörden mit zwei verschiedenen Senatoren/in aufgeteilt:
1. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen mit Senatorin Dr. Dorothee Stapelfeldt und 2. die Behörde für Umwelt und Energie mit Senator Jens Kerstan.
www.hamburg.de/bsu/

BSW - Abkürzung für die Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, seit dem 1. Juli 2015 eine der beiden Nachfolgebehörden der alten BSU. Senatorin ist Frau Dr. Dorothee Stapelfeldt
www.hamburg.de/bsw/

BUE - Abkürzung für die Hamburger Behörde für Umwelt und Energie, seit dem 1. Juli 2015 eine der beiden Nachfolgebehörden der alten BSU. Senator ist Jens Kerstan.
www.hamburg.de/bue/

Bundesfernstraßen - Bundesfernstraßen sind laut Bundesfernstraßengesetz (FStrG) § 1 Bundesstraßen des Fernverkehrs. Es sind öffentliche Straßen, die ein zusammenhängendes Verkehrsnetz bilden und einem weiträumigen Verkehr dienen oder zu dienen bestimmt sind. (2) Sie gliedern sich in 1. Bundesautobahnen, 2. Bundesstraßen mit den Ortsdurchfahrten.

Bundesgesetzblatt - Vergleichbar mit dem Amtlichen Anzeiger in Hamburg, nur auf Bundesebene.  Bundesgesetzblatt online
www.bundesgesetzblatt.de/

Bundestag - Die Aufgabe des Bundestages sind die Kontrolle der Regierung und die Gesetzgebung. Er wird vom Volk gewählt. Der Bundestag wählt den Bundeskanzler.

Bundesverkehrswegeplan 2003 (BVWP) - Der Bundesverkehrswegeplan ist ein Planungsinstrument der deutschen Bundesregierung. Er ist kein Finanzierungsplan oder -programm sondern ein Investitionsrahmenplan. Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 2. Juli 2003 den Bundesverkehrswegeplan 2003 beschlossen. Für den Zeitraum 2001 bis 2015 ergibt sich für die drei Verkehrsträger Schiene, Straße, Wasserstraße ein Finanzvolumen von 150 Milliarden Euro. Mit einer darüber hinaus gehenden Planungsreserve wird die Möglichkeit geschaffen, Projekte zu planen, bei denen die Kosten erst nach 2015 anfallen, die aber heute schon geplant werden müssen. Auf die Erhaltung entfallen rund 83 Milliarden Euro, für Neu- und Ausbau sind rund 66 Milliarden Euro, ohne Planungsreserve, eingeplant.
Im Plan wird zwischen Vordringlicher Bedarf und Weiterer Bedarf unterschieden. Der Ausbau der A7 vom Elbtunnel bis zum Bordesholmer Autobahndreieck steht im Vordringlichen Bedarf, wird also vor anderen Projekten des Weiteren Bedarfs umgesetzt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesverkehrswegeplan

Leitseite Bundesverkehrswegeplan 2003
www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/GesetzeUndVerordnungen/Verkehr/bundesverkehrswegeplan.html

Bundesverkehrswegeplan
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/15/020/1502050.pdf

Bundesverkehrswegeplan 2015 (BVWP) - Der Ausbau der A7 in Hamburg, im Bundesverkehrswegeplan von 2003 im vordringlichen Bedarf enthalten, ist noch nicht begonnen, wird schon am neuen Plan für 2015 bis 2030 geplant. Die Bundesländer sind aufgefordert, Maßnahmen für den neuen Plan anzumelden, was Hamburg umgehend befolgte. Die Aufnahme von Projekten in den BVWP 2015 ist eine wichtige Voraussetzung für die Finanzierung der Projekte durch den Bund.
Von Hamburg wurden folgende Straßenbauprojekte angemeldet:

  • der achtstreifige Ausbau der A 7 zwischen dem Elbtunnel und dem Autobahndreieck Hamburg-Süderelbe,
  • der vierstreifige Neubau der A 26 zwischen A 7 und A 1 sowie
  • der achtstreifige Ausbau der A 1 vom Autobahnkreuz Hamburg-Ost bis zur Landesgrenze Hamburg/ Niedersachsen.
Damit ist auch nach dem A7-Ausbau in Stellingen und dem Westen Hamburgs für Autobahnstau gesorgt. Sobald auf dieser Elbseite die Autobahn verbreitert wurde, kommt für das nächste Jahrzehnt auf der anderen Seite die Baustelle und der Stau geht weiter.
Internetseite aus Hamburg:
www.hamburg.de/verkehr/nofl/3842276/2013-02-26-bwvi-bundesverkehrswegeplan.html

Internetseite vom Bundesverkehrsministerium:

www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/UI/bundesverkehrswegeplan-2015.htm

Öffentlichkeitsbeteiligung im Bundesverkehrswegeplan 2015 (BVWP)
www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/UI/bundesverkehrswegeplan-2015-oeffentlichkeitsbeteiligung.html

Bürgerhaus Stellingen Stadtteilkulturzentrum e.V
. - 1994 von Stellinger Parteien und anderen Institutionen gegründete Verein. 1997 konnte ein Bürgertreff in der Kieler Straße und 2000 ein Treff in geeigneteren Räumen am Spannskamp 43, 22527 Hamburg, eingeweiht werden. Aufgabe ist es, soziokulturelle Arbeit für den Stadtteil zu leisten. Zahlreiche Veranstaltungen aus unterschiedlichsten Bereichen mit stadtteilkulturellem Bezug werden durchgeführt. Treffen jeden 2. Sonntag Nachmittagskaffee ab 15:00 Uhr. Geschäftsstelle: Kollaustr. 109, Tel.: 040/53 00 98 40

Bürgerinitiative = Initiative
- Eine Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern, die zusammen aktiv werden um ein oder mehrere Ziele für die Gemeinschaft, die Umwelt den Verkehr oder andere anstreben.

Bürgerkomitee Stel
- Erste Bürgerkomitees entstanden ab Dezember 1989 in etlichen Städten der DDR als Hinweise dafür laut wurden, das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) vernichtet im großen Stil Akten. Mitglieder waren die lokalen Opposition und Bürger. Einige Nachfolger der Bürgerkomitees gibt es auch heute noch. Neue gibt es auch in den alten Bundesländern in denen sich die Bürger zur Wahrung der Bürgerinteressen gegenüber den Behörden und Institutionen zusammenfinden.

Bürgerkomitee Stellingen
- Zusammenschluss von Stellinger Parteien, Vereinen, Initiativen und Stellinger Bürger. Das Ziel ist der Stellinger Deckel, die Ortsumgehung Stellingen und ein für alle Anwohner so schonender Ausbau der A7 wie möglich.
Im Internet
: www.stellinger-buergerkomitee.de

Bürger- und Heimatverein Stellingen von 1882 e.V
. - Seit über 125 Jahren haben die Stellinger im Bürger- und Heimatverein an der Geschichte der Gemeinde Stellingen-Langenfelde mitgewirkt. Im Interesse der Bürger meldete sich der Bürger- und Heimatverein in der Kommunalpolitik, im Gemeinderat und im Ortsausschuss zu Wort. Der Bürger- und Heimatverein Stellingen ist Mitglied im Bürgerkomitee Stellingen.
Der Bürger- und Heimatverein Stellingen im Internet:  www.bhv-stellingen.de/

C     (nach oben)

CDU - Christlich Demokratische Union, der Ortsverband Stellingen ist Mitglied im Bürgerkomitee Stellingen. Kontaktstelle der Ortsverbände in Eimsbüttel ist die Kreisgeschäftsstelle der CDU, Osterfeldstraße 81, 22529 Hamburg, Telefon: (040) 67 38 56 67.
Im Internet: www.cdu-kreis-eimsbuettel.de/6_29_Ortsverbaende_Stellingen.html
D     (nach oben)

Dauerschallpegel - Um sich ständig ändernde Schallpegel mit einer Einwertangabe angeben zu können, werden diese über eine bestimmte Messzeit gemittelt und zum D. zusammengefasst. Je nach Methode der Mittelung und der Korrekturfaktoren wird der D. auch als Äquivalenter Dauerschallpegel bezeichnet. Da die meisten Schallvorgänge sind nicht konstant, sondern zeitlich in ihrer Intensität verschieden sind ergibt sich ein Mittelungspegel. Mit dem Beurteilungspegel.sollen subjektive Bewertungen unterschiedlichster Arten der Geräuschbelastung berücksichtigt werden.

DEGES - Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH. Die Gesellschaft wurde 1991 gegründet, die Gesellschafter sind der Bund, die neuen Bundesländer und Hamburg, Schleswig-Holstei und Bremen von den alten Bundesländern. Sie plant und baut Bundesfernstraßen im Rahmen der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit Straße. Die DEGES plant auch die Verbreiterung der A7 in Hamburg und Schleswig-Holstein.
Im Internet:  http://www.deges.de/

Demokratie - ist nicht das Recht der Mehrheit, sondern der Schutz der Minderheit.
Albert Camus 7.11.1913 Mondovi - 4.1.1960 Villeblevin französischer Schriftsteller

Dies gilt auch in Hamburg und den Imbekstieg. Warum sollen hier Anwohner aus ihren Häusern vertrieben werden? Einige Anwohner erhofften sich neue und größere Häuser im Tausch gegen die 50 Jahre alten, und mit unter 70 m² Wohnfläche nach heutigem Maßstab kleinen Häuser im Imbekstieg. Etliche Anwohner wollen aber, trotz der A7, den 4 Jahre langen Bauarbeiten und dem Verlust von Teilen der kleinen Grundstücke, hier wohnen bleiben. In der Heimat, in der sie seit 50 Jahren leben und verwurzelt sind. Warum sollen nach dem Willen einer Interessengemeinschaft und deren Anwalt alle an die Behörden verkaufen müssen? (so seit 5 Jahren und in den Einwendungen zum Planfeststellungsverfahren des A7 Ausbaus gerade gefordert)
Es gibt keine Übernahmeverpflichtung der Grundstücke im Imbekstieg durch den Bund wegen dem Autobahnausbau. Jeder kann sein Haus unabhängig von allen anderen auf dem freien Markt verkaufen, aber seit 5 Jahren hat es keiner der Interessengemeinschaft versucht. 2 Häuser haben sogar neue Eigentümer, mit dem Wissen über den geplanten Ausbau der A7. Wieso sollen die Behörden die Häuser zum Schaden der anderen Anwohner abkaufen? Für den Verkaufspreis kann man nirgends andere Häuser ohne neue Schulden erwerben, das bedeutet für etliche, Vertreibung aus dem eigenen Haus ohne die Möglichkeit, ein neues Haus zu erwerben. Das bedeutet faktisch eine ersatzlose Enteignung der Nachbarn nach dem Willen anderer Anwohner. Mir wurde von den Sprechern der Interessengemeinschaft gesagt, wenn ich nicht verkaufe, falle ich eben hinten über, ich sei eben in der Minderheit. Wer schützt mich in so einer "Demokratie"?

Dezibel
- Das Dezibel (dB) ist eine Hilfsgröße zur Bestimmung eines Schallpegels dB(A). Als Schall bezeichnet man mechanische Schwingungen materieller Teilchen eines elastischen Mediums. Je nach Medium, in dem sich der Schall ausbreitet, unterscheidet man zwischen Luftschall, Körperschall und Flüssigkeitsschall. Würde Schall in üblichen Druckeinheiten(Pa) angegeben, wäre es erforderlich, mit unhandlichen Zahlen im Bereich von 6 und mehr Zehnerpotenzen zu arbeiten. Denn so groß ist der Hörbereich des Menschen. Er beginnt bei der Hörschwelle (p0 = 20 mycroPa) und endet bei der In der Akustik wird ein Schalldruck, bei dem das Ohr Schmerzen empfindet, als S. bezeichnet. Schmerzgrenze (20.000.000 mycroPa). Aus diesem Grund gibt man den Schalldruck p im logarithmischen Verhältnis zu einem Bezugsdruck, der Hörschwelle, mit dB(A) an.

DIE LINKE - Partei, ehemalige PDS. Der Ortsverband Stellingen - Eidelstedt - Eimsbüttel-West trifft sich im Bürgerhaus Eidelstedt, Alte Elbgaustraße 12  und ist Mitglied im Bürgerkomitee Stellingen.
Im Internet:  www.die-linke-hh.de/partei/bezirke/eimsbuettel/ortsverbaende.html

Dobrindt, Alexander - Er ist seit dem 17.12.2013 Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur im Kabinett Merkel III in Berlin. In dieser Funktion ist er auch für den A7-Ausbau in Hamburg zuständig. Er ist seit 1990 Mitglied der CSU und war vom 9.2.2009 bis zum 15.12.2013 Generalsekretär der CSU, bevor er das Ministeramt übernahm.
E     (nach oben)

EA = Eidelstedter Anzeiger - Die Eidelstedter Stadtteilzeitung gibt es nicht mehr, sie wurde umbenannt. Sie heißt jetzt "Markt" für Hamburg Eidelstedt, Stellingen, Schnelsen, Halstenbek und Rellingen.

EBO - Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung
http://www.gesetze-im-internet.de/ebo/

Eidelstedt - Hamburger Stadtteil im Bezirk Eimsbüttel, wurde erstmals als klar umgrenzte Feldmark im Jahre 1588 genannt. 1927 wurde Eidelstedt nach Altona eingemeindet und 1937 mit dem Groß-Hamburger-Gesetz ein Teil Hamburgs.

Eidelstedter Bürgerverein von 1901 e.V. - Gegründet am 1.9.1901 durch Eidelstedter Bürger. Erster 1. Vorsitzender war Johann Schmidt, nach dem auch 2004 die „Johann-Schmidt-Straße“ in Eidelstedt benannt wurde. Der Gründungszweck des Bürgervereins war: „Die Liebe zur Gemeinde und den Sinn für Gemeindeangelegenheiten rege zu halten und die Gemeindevertreter in ihrer Wirksamkeit zu unterstützen. Daneben das gute Einvernehmen unter seinen Mitgliedern durch Pflege einer edlen Geselligkeit, durch belehrende Vorträge und den Austausch gemeinnütziger Kenntnisse zu fördern“.
Im Internet: www.eidelstedter-buergerverein.de/

Eingabe - Eine Petition/Eingabe ist eine Bitte oder Beschwerde eines Bürgers an die Volksvertreter. Jeder Hamburger, der sich von Hamburger Behörden ungerecht behandelt fühlt, kann eine Eingabe an die Bürgerschaft machen.und Abhilfe verlangen. Für den Bund gilt das entsprechend.
Artikel 17 des Grundgesetz: "Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden".
http://www.hamburgische-buergerschaft.de/cms_de.php?templ=ein_sta.tpl&sub1=94&sub2=154&cont=231

Einwendungen - Einwendungen können Bürger und Anwohner gegen geplante Bauvorhaben im Planfeststellungsverfahren erheben. Die Einwendungen werden dem jeweiligen Baulastträger/Antragsteller zur Stellungnahme zugeleitet. Die Stellungnahme wird dem Einwender zugeleitet, damit der sich nochmals in einem anberaumten Erörterungstermin, äußern kann. Wird kein Erörterungstermin abgehalten, wird dem Einwender nochmals Gelegenheit gegeben, sich schriftlich zu äußern. Im Planfeststellungsbeschluss entscheidet die Feststellungsbehörde über die Einwendungen. Es gibt Allgemeine Einwendungen oder Betroffenen-Einwendungen. Gegen den Planfeststellungsbeschluss ist für betroffenen Einwender eine Klage beim Verwaltungsgericht / Bundesverwaltungsgericht möglich.


Allgemeine Einwendungen
- enthalten Kritikpunkte zu allgemeine Nachteilen und machen sie geltend. Sie stören dem konkreten Einwender zwar politisch, verletzen ihn aber nicht in seinen Rechten. Die Ablehnung von allgemeinen Einwendungen berechtigen in der Regel nicht zu Kagen.

Betroffenen Einwendungen
- enthalten Ausführungen zu den durch die Planung beeinträchtigten Rechtspositionen des Einwenders. Die Betroffenen-Einwendungen beinhalten solche Planungsfehler und negative Ausführungen des Vorhabens, die den Einwender in seinen Rechten berühren oder sogar verletzen. Nur eine Betroffenen Einwendung berechtigt zu einer Klage.

Allein eine Betroffenen-Einwendung berechtigt den Einwender zu einer Klage gegen einen späteren Planfeststellungsbeschluss, nicht jedoch allgemeine Einwendungen.  Wichtig - nur der tatsächliche Rechteinhaber ist betroffen. Ist z.B. bei Ehepartnern nur einer im Grundbuch als Besitzer eines Grundstücks eingetragen, kann nur der eine betroffenen Einwendungen erheben. Der andere Ehepartner kann lediglich allgemeine Einwendungen erheben.

Enteignung
- die zielgerichtete Entziehung konkreten Eigentums oder Rechten an einer unbeweglichen oder beweglichen Sache zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben (BVerfGE 70, 199 ff.). Eine Enteignung darf nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt (Art. 14 Abs. 3 S. 2 GG). § 19  des Bundesfernstraßengesetzes regelt die Enteignung. (1) Die Träger der Straßenbaulast der Bundesfernstraßen haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben das Enteignungsrecht. Die Enteignung ist zulässig, soweit sie zur Ausführung eines nach § 17 festgestellten oder genehmigten Bauvorhabens notwendig ist. Einer weiteren Feststellung der Zulässigkeit der Enteignung bedarf es nicht. (2) Der festgestellte oder genehmigte Plan ist dem Enteignungsverfahren zugrunde zu legen und für die Enteignungsbehörde bindend. (2a) Hat sich ein Beteiligter mit der Übertragung oder Beschränkung des Eigentums oder eines anderen Rechts schriftlich einverstanden erklärt, kann das Entschädigungsverfahren unmittelbar durchgeführt werden. (2b) Die Absätze 1, 2 und 2a gelten für die in § 17f genannten Anlagen entsprechend. (3) (weggefallen) (4) (weggefallen) (5) Im Übrigen gelten die für öffentliche Straßen geltenden Enteignungsgesetze der Länder.

Enteignungsbehörde
Die Enteignungsbehörde in Hamburg ist der Finanzbehörde zugeordnet. Die zuständige Einrichtung ist:
Finanzbehörde - Organisation und Zentrale Dienste - Allgemeine Abteilung (Abtlg. 12)
Rödingsmarkt 2, 20459 Hamburg, Raum: 229

Tele: 040 / 42823 - 1448, Fax: 040 / 42823 - 2020

Enteignungsverfahren
- Verfahren der jeweiligen Enteignungsbehörde zur Enteignung.

Entschädigung
- Eine Leistung, auch eine Geldleistung zum Ausgleich von erlittener Nachteile oder Einschränkungen, vor allem für solche durch die öffentliche Hand.

Entwidmung
- Eine öffentlichen Straße, Weg oder Platz wird für den öffentlichen Verkehr entwidmet, aufgehoben. Rechtskraft erlangt die Entwidmung in Hamburg durch Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger mit hinweis auf das entsprechende Flurstück und den entsprechenden Gesetzlichen Grundlagen.

Erfolg
- hat nur, wer etwas tut, während andere auf den Erfolg warten. Thomas Alva Edison, amerikanischer Erfinder, 11.2.1847 Ohio bis 18.10.1931 New Jersey

Erörterungstermin
- Bei einem Erörterungstermin werden die Einwendungen gegen ein Bauvorhaben besprochen. Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben, werden von einem Erörterungstermin gesondert benachrichtigt. Sollten dies mehr als 50 Einwendungsführer sein, kann die Benachrichtigung jedoch durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen. Die einzelnen Einwendungsführer erhalten dann keine gesonderte Benachrichtigung mehr.

Europastraße
Europastraßen sind Fernstraßen die sich in Europa, Zentral- und Kleinasien befinden. Es ist ein Netz von etwa 210 Straßen mit ca. 50.000 km Länge und dienen dem internationalen Verkehr. Die Autobahn A7 in Hamburg Stellingen ist gleichzeitig die Europastraße 45, gekennzeichnet mit E45 auf den Entfernungstafeln auf der Autobahn. Der Verlauf der Europastraßen wird von der UN/ECE festgelegt. Grundlage ist das European Agreement on Main International Traffic Arteries (AGR).
Die wichtigsten Europastraßen sind zweistellig und haben als Endziffer die „5“ oder „0“. Die A7 = E45 gehört damit zu den wichtigsten europäischen Verbindungsstraßen. Die E45 ist 4920 km lang und verläuft von Finnland über Hamburg Stellingen bis nach Italien und Sizilien. Von Ellund an der dänisch-deutsche Grenze über Hamburg bis Würzburg folgt sie der BAB 7.

Ev.-Luth. Kirchengemeinde Stellingen
- evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Stellingen Molkenbuhrstraße 6, 22525 Hamburg, Tel. 040 5401631. Standorte der Stellinger Kirchen: Die Stellinger Kirche ist die ältere Kirche in der Molkenbuhrstraße, 1953 anstelle der im Krieg zerstörten Kirche gebaut. Aus dieser Zeit stammt auch das große Gemeindehaus. Die Kreuzkirche liegt neben dem Ev. Diakoniekrankenhaus Alten Eichen am Wördemanns Weg 41 und ist etwas kleiner als die Stellinger Kirche, hat aber dafür ein direkt angebautes Zentrum mit einem Saal und einem Clubraum. Direkt vor der Kirche befindet sich die HVV-Bushaltestelle Krankenhaus Alten Eichen. Im Internet: www.kirche-stellingen.de

Evokation
 - Aus dem Lateinisch evocare „herausrufen“. Im Mittelalter das Recht der Könige, einen Prozess an das Hofgericht zu ziehen. Heute allgemein das Recht übergeordneter politischer Instanzen, Entscheidungen von einer nachgeordneten Entscheidungsebene an sich zu ziehen, zu evozieren. (Bsp.: Evokationsrecht des Hamburgischen Senats gegenüber den Bezirksversammlungen). Der Hamburg Senat evoziert (entzieht) ein Projekt (Ausbau der A7 oder zeitweise Möbel Höffner) dem Bezirk Eimsbüttel und entscheidet selber darüber.

evozieren
- > siehe Evokation
F     (nach oben)

FDP - Abkürzung für Freie Demokratische Partei. Der FDP-Kreisverband Stellingen-Eidelstedt ist Mitglied im Bürgerkomitee Stellingen. Geschäftsstelle des Landesverbandes Hamburg: Rothenbaumchaussee 1, 20148 Hamburg. Im Internet: www.fdp-stellingen-eidelstedt.de

Flächennutzungsplan (FNP)  - Ein vorbereitender Bauleitplan, er stellt eine geplante städtebauliche Entwicklung dar. Er ist das Ergebnis eines politischen und fachlichen Planungsprozesses.

Fernstraßenausbaugesetz (FStrAbG) - Gesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen
http://bundesrecht.juris.de/fstrausbaug/

FStrG - Bundesfernstraßengesetz,
http://bundesrecht.juris.de/fstrg/

www.jusline.de/Bundesfernstrassengesetz_%28FStrG%29.html

freiraumplanerischer Wettbewerb - Im Rahmen eines freiraumplanerischer Wettbewerb wird die Deckelnutzung der A7 in Stellingen und Schnelsen geplant. Teilnehmer sind Planungsbüros, die im Wettbewerb Planungen einreichen. Der Siegerplan wird Grundlage zur Deckelnutzung. Der Wettbewerb wurde von der BSU europaweit ausgeschrieben.

Fuchs, Gerhard - Seit April 2014 ist der ehemalige Hamburger Staatsrat in der BSU der A7-Verkehrskoordinator von Hamburg und Schleswig-Holstein. Er nimmt Fragen, Anregungen und Vorschläge entgegen und ist auch Ansprechpartner für mögliche Probleme. Die Aufgabe als Verkehrskoordinator hat Gerhard Fuchs am 31.12.2016 beendet. Seit dem 1.1.2017 ist Christian Merl sein Nachfolger.
Im Internet: www.hamburg.de/fernstrassen/verkehrskoordinator/
G     (nach oben)

GAL - BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN, GAL Hamburg - Kreisverband Eimsbüttel, Mitglied im Bürgerkomitee Stellingen.
Im Internet:  www.galeimsbuettel.de

Gartenfreunde Wittkamp e.V. - Kleingartenverein 340 am Spannskamp. Der Kleingartenverein soll auf den Stellinger Deckel verlegt werden, weil der jetzige Standort als Verwertungsfläche dienen soll.

Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) - Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden
http://www.gesetze-im-internet.de/gvfg/index.html

Gentleman - Ob jemand ein Gentleman ist, erkennt man an seinem Respekt gegenüber Menschen, die ihm nicht von Nutzen sind.
William L. Phelps 1865 bis 1943, amerikanischer Schriftsteller
Eine Art von Mensch, die man an manchen Orten oder Organisationen oft vergeblich sucht.

Gerücht - Eine unverbürgte Nachricht, die von allgemeinen oder öffentlichen Interesse ist. Ein Gerücht ist ungenau und wird mündlich verbreitet. Der Inhalt ist unbeweisbar und unterliegt mit der Zeit mehr oder weniger starken Veränderungen.
Als Beispiel beim geplanten A7-Ausbau ist die Baustraße im Imbekstieg (in keinem Plan enthalten) zu nennen, auf der bis zu 50 LKWs hin und her fahren sollen. Ebenso zählt die vermeintliche Verschattung durch den Stellinger Deckel, der im Imbekstieg auf ganzer länge niedriger als die vorhandene Lärmschutzmauer ist dazu. Von den über 10 Meter hohen Bäumen entlang der Lärmschutzmauer, die heute auf manchem Grundstück nur Schttenpflanzen wachsen lassen, ganz zu schweigen.
Diese strategisch verbreiteten Gerüchte sind nachgewiesenen Unwahrheiten und damit Propaganda. Sie sind trotz Gutachten, welche diese Gerüchte mehrfach widerlegen, als „Argumente“ selbst in Einwendungen im Planfeststellungsverfahren wiederzufinden. Durch solche offensichtlichen und unglaubwürdigen Gerüchte werden nur die restlichen Argumente ebenfalls geschwächt.
Eine ausführliche Erklärung zu Gerüchten gibt es z.B. im Internet bei 
Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gerücht


Gesetze - Gesetze sind Sammlungen von festgelegten Regeln von allgemein verbindlichen Rechtsnormen, die von den dazu ermächtigten staatlichen Organ (Gesetzgeber) erlassen worden sind.

Gradientedas Höhenprofil / der Höhenplan einer Straße. Das Wort Gradient kommt vom lateinischen „gradiens“ für die „Steigung“, der „Anstieg“, oder das „Gefälle“. Davon abgeleitet die „Gradiente“, sie beschreibt im Straßenbau den Höhenverlauf einer Trasse im Bezug zum Streckenverlauf. Sie setzt sich aus geneigten Geraden (Längsneigung) sowie Kuppen- und Wannenausrundungen zusammen und wird im Höhenplan dargestellt. Die Höhenangaben werden in den Plänen zum A7-Ausbau in Metern über NN gemacht. Da alle den gleichen Bezugspunkt haben, sind die Angaben auf den verschiedenen Plänen vergleichbar und können in Beziehung zueinander gebracht werden.
Ausführlich im Internet auf der Seite: http://de.wikipedia.org/wiki/Gradiente


Grundeigentümerverein Stellingen Langenfelde von 1890 e.V
. - Kieler Str. 450, 22525 Hamburg, 1. Vorsitzender = Lukas Lange Tel: 040-540 27 59, Fax: 040 / 54 00 18 75, E-Mail: stellingen@grundeigentuemerverband.de, Treffen: jeweils am 2. und 4. Mittwoch im Monat, 17.00-18.00 Uhr in den Räumen der Fahrschule "Der Fahrercoach", Kieler Str. 713, 22527 Hamburg (Kieler Str. Ecke Elbgaustr., neben dem Eidelstedter Platz).
Im Internet:
 www.grundeigentuemerverband.de/index.php?mnunr=61

Grundstück - Im Allgemeinen ist ein Grundstück ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche. Das Grundstück wird im Grundbuch bzw. im Liegenschaftskataster geführt. Der Begriff ist gesetzlich nicht definiert.

Gutachterausschuss - In Hamburg ist der Gutachterausschuss für die Wertermittlung von Grundstückswerten zuständig. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist eine Einrichtung der Freien und Hansestadt Hamburgs. Die Geschäftsstelle ist beim Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung eingerichtet. Der Gutachterausschuss ist ein selbständiges und unabhängiges Kollegialgremium. Der Vorsitzende und die weiteren ehrenamtlichen Gutachter werden durch den Senat bestellt. Sie verfügen aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit über besondere Sachkunde und Erfahrung auf dem Gebiet der Grundstückswertermittlung.
Der Ausschuss ermittelt als neutrale und unabhängige staatliche Einrichtung auf der Grundlage von über 120 000 ausgewerteten Kaufverträgen einen realistischen Wert des Grundstückes.
Die Vorschriften, nach denen der Gutachterausschuss handelt, sind in Gesetzen geregelt. Die Rechtsnormen für die Tätigkeit der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind:

  • das Baugesetzbuch (BauGB)
  • die Wertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
  • die Gutachterausschussverordnung (GutVO)

Freie und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Sachsenkamp 4 , 20097 Hamburg
Postanschrift:
Gutachterausschusses für Grundstückswerte

Postfach 10 05 04, 20003 Hamburg
Kundenzentrum:
Sachsenfeld 7 - 9 , S-Bahn Hammerbrook , Europa-Center Haus 4
Montag, Mittwoch, Freitag: 8:00 - 13:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag:   8:00 - 16:00 Uhr

Geschäftsstelle des Gutachterausschusses

Tel: 040 / 4 28 26 - 60 00
, Fax: 040 / 4 28 26 - 60 09

Telefonische Auskunft

Tel: 090 01 - 88 09 99 (extra Telefonkosten!)

Die Telefonnummer ist nur aus dem deutschen Festnetz erreichbar.
Zu folgenden Zeiten ist der Gutachterausschuss erreichbar:
Montag - Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr

Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 14:00 Uhr


Der Gutachterausschuss im Internet:
http://www.hamburg.de/gutachterausschuss/


Gutachten über den Verkehrswert:
http://www.hamburg.de/gutachterausschuss/1041618/gutachten.html


Güterumgehungsbahn - Die Hamburger Güterumgehungsbahn führt von der südliche Grenze Eidelstedts bis nach Rothenburgsort, sie mündet nördlich des Eidelstedter Bahnhofs in den Bereich des ehemaligen Rangierbahnhofs ein und hat dort Anschluss an die Strecke Elmshorn/ Neumünster. Die Güterumgehungsbahn bildet die Grenze zwischen Stellingen und Eidelstedt. Die Brücke der Güterumgehungsbahn über die A7 musste neu gebaut werden, da die alte Brücke für die ausgebaute Autobahn zu kurz war. Am Wochenende vom 23. bis zum 26. März 2012 wurde die A7 in beiden Richtungen voll gesperrt und die neue, neben der Autobahn gebaute längere Brücke, auf die neu gebauten Lager aufgesetzt.

GVFG - Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden.
http://bundesrecht.juris.de/gvfg/
H     (nach oben)

HaFraBa e.V. - Ein am 6.11.1926 gegründeter Verein zur Vorbereitung der Autostraße Hansestädte–Frankfurt–Basel. Er wurde zum Bau einer Straße für den Kraftwagen-Schnellverkehr von Hamburg über Frankfurt a.M. nach Basel von Straßenbaufirmen gegründet und projektierte eine Autobahnverbindung von Hamburg über Hannover nach Basel. Die geplante Straße entspricht in etwa dem Verlauf der heutigen Autobahn A 5 und dem nördlichen Teil der A 7.

Hajduk, Anja - Ehemalige Senatorin für Stadtentwicklung und Umwelt in Hamburg. Einen Tag nach dem Bruch der schwarz-grünen Koalition wurde sie mit den anderen Senatoren der GAL von Bürgermeister Christoph Ahlhaus (CDU) am 29.11.2010 entlassen.

Haus- und Grundbesitzerverein Hamburg –Stellingen e.V. = Grundeigentümerverein Stellingen Langenfelde von 1890 e.V.

HCU - Hafen City Universität, Veranstaltete 2007 mit Studenten ein Projekts zur Machbarkeit des "Stellinger Deckels"

HOCHTIEF Infrastructure GmbH ist ein Baukonzern der in Europa und Weltweit Verkehrs- und Energieinfrastrukturprojekte baut. Dazu gehören alles von Brücken, Straßen, Tunneln, Häfen, Schienenwegen, Flughäfen bis zu Anlagen zur Erzeugung konventioneller und erneuerbarer Energie von der Planung bis zur Fertigstellung.
Im Internet: www.hochtief-infrastructure.de

Höffner - In Eidelstedt auf dem Saggaugelände geplanter Möbelmarkt. Inzwischen ist der Bau des Möbelmarktes im Bau. Der Möbelmarkt soll laut Höffner ca. 400 neue Arbeitsplätze bieten. Die Eröffnung ist für den August 2011 geplant. Wie sich alles in Zukunft entwickelt, wie weit Versprechen und Vorhersagen (Verkehr, Arbeitsplätze und anderes) den späteren Tatsachen entsprechen, muss sich erst zeigen.

Höhenunterschied - Zwischen der Oberkante des Stellinger Deckels und der unteren Kante der Häuser besteht ein Höhenunterschied. In den Plänen zum A7-Ausbau und den   wird nicht der Unterschied zwischen der Grundstückshöhe und dem Deckel angegeben, sondern von der unteren Kante der Häuser, weil die Erde in den Grundstücken verschieden verteilt ist. Es entstehen durch die unterschiedliche Verteilung der Erde unterschiedliche Grundstückshöhen und damit ungenaue Angaben. Die Häuser haben eine genau definierte Höhe, die sich nicht verändert, dadurch sind mit diesem Bezugspunkt genaue Höhen- und Entfernungsangaben möglich. Die Genauen Maße sind in der Drucksache 19/7374 in der Parlamentsdatenbank angegeben.

Horch - Frank Horch ist seit dem 23. März 2011 Senator für Wirtschaft, Verkehr und Innovation in Hamburg. Seine Behörde ist seitdem für den A7-Ausbau in Hamburg zuständig. Vorher war er Mitglied der Geschäftsführung Blohm + Voss Shipyards & Services GmbH und bis Januar 2011 Präses der Handelskammer Hamburg.
I    (nach oben)

Imbekstieg - Straße in Stellingen, eine Sackgasse, die vom Wördemanns Weg abgeht und parallel direkt neben der A7 verläuft. Teile der Grundstücke mit ungeraden Hausnummern werden für die Autobahnverbreiterung der A7 und den Stellinger Deckel gebraucht.

Initiative - heißt, das Richtige tun, ohne dass es angeordnet und erklärt wurde.
Elbert Green Hubbard, amerikanischer Schriftsteller, 19.6.1859 in Bloomington, Illinois bis 7.5.1915, auf der RMS Lusitania vom deutschen U-Boot U 20 torpediert.

Initiative "Apfelbaum braucht Wurzelraum" - Initiative von Kleingärtnern in Altona und Bahrenfeld . Das Ziel ist, die Umsiedlung der Kleingärten auf die A7 Deckel zu verhindern.
Im Internet: www.wurzelraum.de oder www.schreberspacken.de

Initiative "Ohne Dach ist Krach" - Die Initiative wurde im April 1994 gegründet. Das Ziel ist eine Überdeckelung der BAB7 in Bahrenfeld und Othmarschen.
Im Internet:  www.ohnedachistkrach.de

Initiative Olloweg - Die Initiative vertritt die Interessen der Anwohner im Olloweg, deren Grundstücke an direkt an die A7 grenzen und deswegen vom Autobahnausbau direkt betroffen sind.

Initiative „Stellinger Deckel“ - Die Initiative wurde am 16.12.2005 auf einer Versammlung im Gemeindehaus der Kreuzkirche in Stellingen gegründet. Ihr Ziel ist die Überdeckelung der A7 in Stellingen von der Kieler Straße bis zur Güterumgehungsbahn.
Im Internet: www.stellinger-deckel.de

Interessengemeinschaft / Interessenvereinigung - Vereinigungen, Gemeinschaften von Bürgerinnen und Bürgern oder Anwohnern einer Straße die gemeinsam ausschließlich ihre eigenen Interessen verfolgen.

Interessengemeinschaft Imbekstieg ungerade Hausnummern -  Gegründet wurde die Interessengemeinschaft im Mai 2005. Sie ist ein Zusammenschluss von Anwohnern im Imbekstieg auf der Straßenseite zur A7 hin. Nicht alle Anwohner sind Mitglied in der Interessengemeinschaft. Das offizielle Ziel ist der Verkauf aller Grundstücke mit ungeraden Hausnummern im Imbekstieg an die Behörden.
Die BSU hat mitgeteilt, die Häuser nicht kaufen zu wollen, sondern nur den Grundstücksstreifen, der für die Autobahnverbreiterung der A7 gebraucht wird. Die BSU würde die Grundstücke nur dann abkaufen, wenn alle Eigentümer dies freiwillig wollen, einzelne Grundstücke würden nicht gekauft. Der Abkauf würde nur erfolgen, wenn der Kauf aller Grundstücke weniger Kosten verursacht als die Verbreiterung mit allen Häusern, dies ist nach allen Berechnungen nicht der Fall. Der Abkauf der BSU würde in jedem Fall nur für den Verkehrswert erfolgen.
Da nicht alle Mittglieder und auch andere Anwohner nicht verkaufen wollen, ist der Verkauf an die Behörden nicht möglich. Es besteht auch keine Übernahmeverpflichtung für die Grundstücke im Imbekstieg.
Der einzelne private Verkauf zum Verkehrswert an andere war jederzeit möglich, wurde aber unverständlicherweise bis 2014 von keinem Mitglied der Interessengemeinschaft angestrebt. Warum bloß, da angeblich alle verkaufen wollen?? Das zwei Häuser in den letzten 5 Jahren neue Eigentümer gefunden haben zeigt, dass ein Verkauf trotz Autobahnverbreiterung möglich ist.
Nach Verhandlungen von Anwohnern und Behörden über den Verkauf der für den A7-Ausbau benötigten Grundstücksflächen, zu denen auch die Interessengemeinschaft Imbekstieg eingeladen wurde, verkauften einige der Mitglieder ihre Häuser an die Saga. Die anderen blieben im Imbekstieg wohnen und verkauften nur die benötigten Teilflächen. Danach löste sich die Interessengemeinschaft Imbekstieg selbst auf. Um die Probleme, die beim A7-Ausbau und Deckelbau entstehen, müssen sich die bleibenden Anwohner jetzt einzeln kümmern.
J     (nach oben)
K     (nach oben)

KEMNA BAU Andreae GmbH & Co.KG
ist eine regionale Baufirma in Pinneberg, die technisch herausfordernde Großprojekte in Quantität und Qualität mit Erfolg durchgeführt hat. Neben Bundesautobahnen gehört auch der Neu- und Ausbau von Bundesverkehrswegen oder von Flugbetriebsflächen dazu. Innerhalb der Bau-ARGE für den A7-Ausbau ist KEMNA BAU insbesondere für den Streckenbau verantwortlich.
Im Internet: www.kemna.de

Körperschall - Als Schall bezeichnet man mechanische Schwingungen materieller Teilchen eines elastischen Mediums. Je nach Medium, in dem sich der Schall ausbreitet, unterscheidet man zwischen Luftschall, Körperschall und Flüssigkeitsschall. Schall , der sich in einem festen Körper mit einer Frequenz von >15 Hz ausbreitet, wird als Körperschall bezeichnet. Körperschall selbst ist nicht hörbar. Er wird jedoch dann hörbar, wenn er durch Abstrahlung von Flächen in Luftschall verwandelt wird. Da sich Körperschall in festen Körpern wie z.B. Rohrleitungen mit nur sehr geringen Verlusten fortpflanzt, wird er häufig auch über große Entfernungen hörbar und sollte möglichst gedämmt werden.
L     (nach oben)

Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer → LSBG

Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) - Der Landschaftspflegerische Begleitplan ermittelt die Auswirkungen und Eingriffe auf den Naturhaushalt, der sich neben intensiv land- und forstwirtschaftlich genutzten Bereichen auch durch das Vorkommen wertgebender Biotopbestände und Standortverhältnisse sowie in Auenbereichen regional bedeutsamer Fließgewässer auszeichnet. Ferner werden geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung sowie zur Kompensation der Beeinträchtigungen festgelegt.

Lärmaktionsplan2008 wurde für die ganze Stadt ein „Lärmaktionsplan“ mit Lärmkarten aufgestellt. Er zeigt die Lärmbelastung an Straßen, am Flughafen sowie an Bahnstrecken und empfiehlt Maßnahmen zur Lärmminderung.
In der zweiten Stufe ging es im letzten Jahr um die Bezirke. Sie sollten die aus ihrer Sicht besonders belasteten Bereiche vor Ort identifizieren. Dazu war die Öffentlichkeit eingeladen, sich zu beteiligen. Die BSU startete im Juni 2009 sogenannte Lärmforen. Alle waren eingeladen, über Lärmprobleme zu berichten und Ideen zur Lärmminderung vorzubringen. Vorschläge wurden durch einen Fachgutachter geprüft und die Relevanz des jeweiligen Problems abgewogen und in hinsicht der Umsetzbarkeit bewertet. Die Ergebnisse der öffentlichen Lärmforen wurden am 15.11.2010 vorgestellt und diskutiert.
Weitere Informationen zum Lärm im Internet unter:
www.hamburg.de/laerm
Gesetze und Verordnungen zum Lärm:
http://www.hamburg.de/laerm/recht/

Lärm - Störende Geräusche in großen Lautstärken. Die Lautstärke des Lärms wird in dB(A) gemessen. Trotz Lärmschutzmauern an der heutigen Autobahn treten an der A7 in Stellingen Lautstärken über 70 dB(A) in den Grundstücken und an den Häusern der Anwohner auf. Beim Bau der A7 wurden Grenzwerte von unter 65 dB(A) bindend zugesagt. Dieser Wert ist auch mit höheren Lärmschutzmauern nicht einzuhalten, deswegen muss ein Lärmschutzdeckel gebaut werden. Der Deckel ist damit zwingend notwendig und kein Geschenk oder entgegenkommen und auch nicht das primäre Ziel der Planungen.

Lärmbelästigung - In einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage an etwa 2.000 Erwachsenen zum „Umweltbewusstsein in Deutschland 2010“ geht hervor, dass 55% der Befragten sich in ihrem Wohnumfeld durch Straßenverkehr gestört oder belästigt zu fühlen, 11 % fühlten sich sogar „äußerst“ oder„stark belästigt“.

Lärmgrenzwerte = Immissionsgrenzwerte in der Verkehrslärmschutzverordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes §2 (1), zuletzt geändert durch Art. 3 G vom 19.9.2006.
(1) Zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche ist bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung sicherzustellen, dass der Beurteilungspegel einen der folgenden Immissionsgrenzwerte nicht überschreitet:
                 Tag                        Nacht
1. an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen
            57 dB(A)             47 dB(A)
2. in reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten
            59 dB(A)             49 dB(A)
3. in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten
            64 dB(A)             54 dB(A)
4. in Gewerbegebieten
            69 dB(A)             59 dB(A)

Lärmschutz - Aktiver Lärmschutz: Lärmschutzwänd und -wälle an Straßen, Bahnlinien und Autobahnen, Lärmschutzdeckel, wie in Stellingen über der A7.

Lärmschutz - Passiver Lärmschutz: Einbau von Schallschutzfenstern und Lüfter, Dachdämmung und Schallschutz im Außenwohnbereich.
Für passiven Lärmschutz sind finanzielle Entschädigungen möglich. Anspruchsberechtigt sind nur Grundeigentümer, Erbbauberechtigte und Wohnungseigentümer. Die zuständige Dienststellen in Hamburg sind die Fachämter Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt der Bezirksämter.

Lärmschutz - vor Baulärm: Laut der DEGES sollen alle Baumassnahmen und die Baumaschienen die geltenden Lärmgrenzwerte einhalten. Ganaue dB(A) Zahlen wurden aber nicht genannt.

Lärmschutz -  siehe > > Bauzeitlicher Lärmschutz

Lärmschutzwände - Mauern und Wände die parallel zu Straßen, Eisenbahnschienen oder anderen Lärmquellen stehen und die Anwohner auf der anderen Seite der Lärmschutzwände vor dem Lärm schützen sollen. Die Lärmreduzierung liegt meist zwischen 10 und 20 dB(A). Beim Ausbau der A7 können Lärmschutzwände in Stellingen den vorgeschriebenen Lärmschutz nicht erfüllen. Aus diesem Grund ist der Ausbau in Stellingen nur mit einem Autobahndeckel möglich.

Lärmsanierung - Die Lärmsanierung ist nicht in die Regelungen des BImSchG einbezogen. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat erstmals ab dem Haushaltsjahr 1999 jährlich einen Betrag in Höhe von 100 Millionen DM beziehungsweise rund 51 Millionen Euro für ein Programm "Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes" in den Bundeshaushalt eingestellt. Seit 2007 stehen hierfür im Bundeshaushalt 100 Millionen Euro zur Verfügung.

Lärmvorsorge - Einen Rechtsanspruch auf Schutz vor Verkehrslärm begründet das Bundesimmissionsschutz-Gesetz (Paragraf 41 und folgende BImSchG) in Verbindung mit der Verkehrslärmschutzverordnung (16. Bundesimmissionsschutz-Verordnung) als so genannte Lärmvorsorge bei dem Neubau oder einer wesentlichen baulichen Änderung eines Verkehrsweges zur Vorsorge gegen den aufgrund der Baumaßnahme künftig zu erwartenden Verkehrslärm.

Leiser Straßenverkehr - ein Forschungsprojekt der Bundesanstalt für Straßenwesen mit elf Partnern aus Industrie, Universitäten und Straßenbau, finanziert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.
Der Film über das Forschungsprojekt bei www.youtube.com am 16.12.2013 veröffentlicht: „Leiser Straßenverkehr 2“


Lkw-Maut - Eine streckenbezogene Straßenbenutzungsgebühr für schwere Nutzfahrzeuge, die am 1.1.2005 eingeführt wurde. Sie gilt auf Autobahnen und einigen dafür ausgewiesenen Bundesstraßen. Mautpflichtig sind ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt Kraftfahrzeuge mit mindestens 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.

LSBG - Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer ist ein Unternehmen der Stadt Hamburg und der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) zugeordnet. Es ist ein Dienstleister für die Hamburger Verwaltung. Er realisiert und erhält baulicher Anlagen der technischen Infrastruktur. Dazu gehören die konkrete Umsetzung zahlreicher Straßenbauprojekte (Hauptverkehrsstraßen, Bundesfernstraßen), konstruktive Bauwerke (u.a. Brücken, Tunnel, Schleusen, Sperr- und Schöpfwerke), Ampeln (Lichtsignal- und Verkehrstelematikanlagen) und die öffentliche Beleuchtung.
Adresse: Sachsenfeld 3-5, 20097 Hamburg
Im Internetwww.hamburg.de/lsbg/

LuftVG - Luftverkehrsgesetz  § 1.1  Die Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge ist frei, soweit sie nicht durch dieses Gesetz, durch die zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften, durch im Inland anwendbares internationales Recht, durch Verordnungen des Rates der Europäischen Union und die zu deren Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften beschränkt wird.    
http://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/index.html
M     (nach oben)

MehrheitIm Sommer 2005 wurde von den Sprechern der Interessengemeinschaft Imbekstieg ungerade Hausnummern eine Umfrage unter den Anwohnern mit Ungeraden Hausnummern gemacht. Erst ein Jahr später, am 3.7.2006, wurde das Ergebnis den Mitgliedern der Interessengemeinschaft bekannt gegeben. Bis dahin wurde es, trotz mehrfachen Nachfragen, allen vorenthalten.
Es wurde in der Umfrage danach gefragt, ob die Eigentümer im Imbekstieg wegen der Autobahnverbreiterung ihre Häuser komplett an die Behörden Verkaufen wollten. Von den 38 Eigentümern waren damals 5 nicht Mitglied in der Interessengemeinschaft, heute ist dieser Anteil durch Austritte größer.
Der Umfrage vorausgegangen war die Aussage des Anwalts der Interessengemeinschaft Imbekstieg ungerade Hausnummern, der sagte, er habe es in einem anderen Fall geschafft, dass alle Anwohner für ihre alten Häuser an einer anderen Stelle neue Häuser bekommen hätten.
(Im Imbekstieg: 50 Jahre alte Häuser mit 60-70 m² Wohnfläche und kleine Grundstücke. Anderswo dafür neue Häuser, heutige Größe und Standard = bedeutet einen realen Gewinn aller Anwohner.)

Das Ergebnis der Umfrage:
21 Eigentümer würden ihre Häuser verkaufen, wenn das Angebot stimmt.
11 Eigentümer wollten nicht verkaufen, sondern nur ihre Häuser gegen neue, andere Häuser tauschen, ohne extra Kosten.
3 Eigentümer wollten nicht Verkaufen.
2 Eigentümer wurden nicht angetroffen.
1 Eigentümer konnte sich nicht entscheiden.

Dazu der Hinweis:
Die BSU hat von vornherein mitgeteilt, dass sie die Häuser nicht komplett aufkaufen wolle, sondern nur die für die Autobahnverbreiterung unbedingt notwendige Fläche entlang der Autobahn. Wenn die Häuser komplett aufgekauft werden sollten, nur unter der Bedingung, dass alle Eigentümer freiwillig ihr gesammtes Grundstück verkaufen würden. Auch wenn nur einer nicht verkaufen wollte, würde kein einziges Haus abgekauft werden, weil keine Übernahmeverpflichtung seitens Hamburgs oder des Bundes besteht.

Die BSU hat auch immer gesagt, sie würde im Verkaufsfall nur den Verkehrswert der vorhandenen Häuser bezahlen, nicht die Preise für neue und größere. Die Vorstellungen der Anwohner beliefen sich aber bis zum doppelten des Verkehrswertes (wenn das Angebot stimmt). Neue Reihenhäuser sind in Hamburg wesentlich teurer als die kleinen 50 Jahre alten Häuser im Imbekstieg. Neue Häuser sind deswegen für alle nur mit zusätzlichen Schulden zu erwerben, was etliche nicht können und wollen.

Daraus ergeben sich einige Fragen:
Warum wurde das Ergebnis der Umfrage so lange den Eigentümern vorenthalten?
Warum wurde mehreren nicht verkaufswilligen Anwohnern von der Sprecherin der Interessengemeinschaft gesagt, man wäre der Einzige, der nicht verkaufen wolle? Warum wurde den Bleibewilligen gesagt, weil alle anderen verkaufen wollen, kann der Einzelne nichts dagegen tun. Der Einzelne nicht Verkaufswilligen fällt hinten über und wird enteignet und bekäme nur den Verkehrswert und nicht den höheren Verkaufspreis, den die Verkaufswilligen herausgehandelt hätten?
Warum gestehen die Sprecher der Interessengemeinschaft die für sich geforderten Grundrechte des Grundgesetzes den Nachbarn mit anderen Interessen nicht zu?
Warum wurde von den Sprechern der Interessengemeinschaft gegenüber der BSU und öffentlich in Veranstaltungen und Fernsehsendungen immer gesagt, dass alle Eigentümer verkaufen wollten, obwohl sie wussten, dass das falsch ist?
Will die "Mehrheit" der Verkaufswilligen auch für den geringen Verkehrswert verkaufen (beim Neukauf eines Grundstückes oder Haus anderswo würden dann erhebliche neue Schulden entstehen), obwohl die meisten mit wesentlich höheren Summen gerechnet haben?
Warum ignoriert die "Mehrheit" der Verkaufswilligen in der Interessengemeinschaft die Bleibewilligen und will sie mit dem Verkauf aus dem Imbekstieg vertreiben?
Diese Fragen sind bis heute nicht beantwortet.

Hier einige Meinungen von Persönlichkeiten, was sie unter sogenannten Mehrheiten verstehen und davon halten:

Man darf die Wahrheit nicht mit der Mehrheit verwechseln.
Jean Cocteau * 5.7.1889 -  11.10.1963 französischer Schriftsteller, Regisseur und Zeichner
In Gewissensfragen gilt das Gesetz der Mehrheit nicht.
Mahatma Gandhi * 2.10.1869 Porbandar bis 30.1.1948 Neu-Delhi indischer Freiheitskämpfer
Ein einziger Mann mit Mut ist die Mehrheit.
Andrew Jackson * 15.3.1767 Waxhaw/South Carolina - 8.6.1845 Nashville/Tennessee amerikanischer Politiker, Gründer der demokratischen Partei der USA und 7. Präsident der USA von 1829 bis 1837
Große Mehrheiten verleiten zu großen Dummheiten.
Wolfgang Mischnick, * 29.9.1921 Dresden -  6.10.2002 Bad Soden deutscher Politiker (FDP)
Man soll die Stimmen wägen und nicht zählen. Das Urteil der Minorität muss zum Beschluss erhoben werden, da die Mehrheit der Menschen dumm ist und die Klugen stets die Minderheit einnehmen.
Charles de Secondat, Baron de La Brède et de Montesquieu, * 18.1.1689 Schloss La Brède bei Bordeaux bis 10.2.1755 Paris
Warum folgt man der Mehrheit? Etwa weil sie Vernunft besitzt? Nein, weil sie stärker ist.
Blaise Pascal * 19.6.1623 - 19.8.1662 Paris französischer Religionsphilosoph, Mathematiker und Physiker
Dieses Modell hat nichts zu tun mit Demokratie, denn in der Demokratie berücksichtigt die Mehrheit die Meinung der Minderheiten. Uns wird dauernd Demokratie gepredigt, aber diejenigen die das tun, wollen es selber nicht lernen.
Wladimir Wladimirowitsch Putin * 7.10.1952 Leningrad, russischer Politiker, Präsident 2000 - 2008 - aus seiner Rede auf der Münchener Sicherheitskonferenz im Februar 2007
Nicht schon aufgeben, wenn ihnen jemand sagt, das wird nichts, das schlagen sie sich aus dem Kopf, das haben wir noch nie gemacht, dann wird`s erst spannend. Mal gucken, wie weit man kommen kann.
Es wird gesagt, wir müssen uns mit dem abfinden, was ist: Das müssen wir gar nicht.
Kein Verein, keine Partei würde sich weiterentwickeln, wenn alle gleich denken würden. Wir brauchen bei Abstimmungen Mehrheiten, aber je weniger unterschiedliche Meinungen da sind, desto weniger Lebendigkeit ist, da sie erstarren.
Es reicht nicht, nach innen zu grollen, dann gilt es auch, die Stimme zu erheben. Das ist in der Demokratie auch nicht immer angenehm, aber manchmal sehr befreiend. Sie müssen auch abwägen, was ist wichtig, was ist weniger wichtig. Dann gibt es andere Punkte, die sind so zentral, da wissen sie, wenn sie eine andere Meinung vertreten, es wird heftig. Aber es muss sein. Dennoch, das Wichtigste ist der Mensch.
Rita Süssmuth * 17.2.1937 Wuppertal, deutsche Politikerin, 1988 - 1998 Bundestagspräsidentin in der NDR Talkshow im Februar 2007
Immer wenn man die Meinung der Mehrheit teilt, ist es Zeit, sich zu besinnen.
Wenn du merkst, dass du zur Mehrheit gehörst, wird es Zeit, deine Einstellung zu revidieren.
Mark Twain (eigentlich Samuel Langhorne Clemens) * 30.11.1835 Florida/Missouri bis  21.4.1910 Redding/Connecticut, amerikanischer Schriftsteller

Meistbegünstigtenklausel - Nach der Meistbegünstigtenklausel müssen Handelsvorteile, die einem Vertragspartner gewährt werden, im Zuge der Gleichberechtigung allen Vertragspartnern gewährt werden. So soll es unmöglich werden, Vergünstigungen nur einzelnen oder wenigen zu gewähren. Das ist eine Garantie, dass der Anbieter (die DEGES oder Behörden von Hamburg oder dem Bund) mit keinem anderen günstigere Vertragsbedingungen vereinbart und keiner diskriminiert wird. Die Meistbegünstigtenklausel wurde zum ersten Mal 1860 zwischen England und Frankreich vertraglich vereinbart und gehört heute zu den Grundprinzipien des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT).
Beim Ausbau der A7 bedeutet das, alle Anwohner werden von den Behörden und der DEGES gleich behandelt und bei gleichen Belastungen gleich Entschädigt. Wenn ein Anwohner, wie auch immer, höhere Summen als andere für die dauerhaft für die breitere A7 benötigten Flächen ausgehandelt hat, bekommen alle den gleichen höheren Quadratmeterpreis beim Abkauf der dauerhaft in Anspruch genommenen Flächen. Einem Anwohner eingeräumte Vorteile muss allen gewährt werden. Dadurch sollen Benachteiligung einzelner verhindert werden.
Ausführliche Informationen dazu im Internet:
http://de.wikipedia.org/wiki/Meistbeg%C3%BCnstigungsprinzip
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/12576/meistbeguenstigungsklausel-v7.html
www.bpb.de/nachschlagen/lexika/lexikon-der-wirtschaft/20104/meistbeguenstigungsklausel

www.wirtschaftslexikon24.com/d/meistbeg%C3%BCnstigungsklausel/meistbeg%C3%BCnstigungsklausel.htm

Merl, Christian - Seit dem 1. Januar 2017 sind Christian Merl und Carsten Butenschön das neue Verkehrskoordinatorenteam für die A7. Sie lösen Gerhard Fuchs ab, der seit 2014 der diese Aufgabe ausübte.
N     (nach oben)

NDR - Abkürzung für: Norddeutscher Rundfunk. "Der NDR ist eine gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts zur Veranstaltung von Rundfunksendungen in den Ländern Freie und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein" (§1 des NDR-Staatsvertrags)

Aus dem §8 des NDR-Staatsvertrags: „Der NDR ist in seinem Programm zur Wahrheit verpflichtet.
...das Programm nicht einseitig einer Partei oder Gruppe, einer Interessengemeinschaft, einem Bekenntnis oder einer Weltanschauung dient und in seiner Berichterstattung die Auffassungen der wesentlich betroffenen Personen, Gruppen oder Stellen angemessen und fair berücksichtigt werden. Wertende und analysierende Einzelbeiträge haben dem Gebot journalistischer Fairness und in ihrer Gesamtheit der Vielfalt der Meinungen zu entsprechen. . . . Sie müssen unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen. Kommentare sind deutlich von Nachrichten zu trennen.“

Im Zusammenhang mit dem A7 Ausbau und dem Imbekstieg scheinen diese Vorgaben nicht zu gelten.
Wie sonst entsteht der Eindruck, dass in mehreren Beiträgen des Hamburg-Journals im NDR Regionalprogramm für Hamburg die Interessen eines NDR Mitarbeiters und die Ziele einer Interessengemeinschaft, deren Mitglied er ist, vertreten werden?
Ein Interview mit einem BSU-Vertreter wurde auf einen Satz gekürzt, dass der eigentliche Sinn seiner Aussage verdreht wurde und ein langjähriges Argument der Interessengemeinschaft Imbekstieg belegte. Man hat den Eindruck von Parteinahme des NDR und nicht von objektivem, fairen oder gar sachlich und unabhängigen Journalismus.
Fernsehbeiträge über den Imbekstieg > > >

Der NDR in Hamburg, Landesfunkhaus Hamburg
Rothenbaumchaussee 132 - 134, 20149 Hamburg
Tel: 040 / 4156 - 0 , Fax: 040 / 44 76 02
In unmittelbarer Nähe zur Außenalster mitten in Hamburg wird das Radioprogramm gemacht. Das Landesfunkhaus Hamburg steht auf dem selben Platz, an dem vor 80 Jahren, am 8. Januar 1931, die Norag (Nordische Rundfunk AG) ihren Betrieb aufnahm. Von der Rothenbaumchaussee im Stadtteil Harvestehude wird das Sendegebiet mit diversen Rundfunkprogrammen für jung und alt versorgt.

NDR Fernsehen in Lokstedt
Hugh-Greene-Weg 1, 22529 Hamburg
Tel: 040 / 4156 - 0 , Fax: 040 / 44 76 02
Das NDR Fernsehen entsteht in Lokstedt, in unmittelbarer Nähe der Grenze zu Stellingen und zum Tierpark Hagenbeck. Von hier kommen die täglichen Nachrichten wie Tagesschau und Tagesthemen mit Politik und Aktuellem. Außerdem kommen regionales wie das Hamburg-Journal, Talk und Kultur aus den Studios.
Im Internet: http://www.ndr.de/home/index.html

NORAG - Abkürzung für: Nordische Rundfunk AG. Am 8. Januar 1931 an der Rothenbaumchaussee 132 gegründete Vorläufergesellschaft des NDR.
O     (nach oben)

Oberbaudirektor - Der Oberbaudirektor von Hamburg ist leitender Fachbeamter der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt. Er ist im Wesentlichen zuständig für Angelegenheiten des Stadtbildes, der Stadtgestaltung und Städtebaus. Bei allen für das Stadtbild Hamburgs bedeutsamen Vorhaben und öffentlichen Neubauten, die städtebauliche Bedeutung haben, ist er zu beteiligen. Seit 1999 ist Prof. Dipl.-Ing. Jörn Walter Oberbaudirektor in Hamburg.
www.hamburg.de/bsw//oberbaudirektor-walter-lebenslauf/

Olloweg - Straße in Stellingen die vom Wördemanns Weg abgeht und Teilweise direkt neben der A7 verläuft. Teile der Grundstücksflächen werden für den Stellinger Deckel beim A7-Ausbau benötigt.

Ö     (nach oben)

Öffentliche Auslegung - Vor einem Planfeststellungsverfahren müssen die Pläne des Bebauungsplan-Entwurfs 1 Monat öffentlich ausgelegt werden. Die Pläne können in der zuständigen Behörde von allen Bürgerinnen und Bürgern eingesehen werden. Zum Plan gehören die Beschreibung des Plangebiets, die zeichnerische Darstellungen mit textlichen Festsetzungen und Begründung. Die Stellungnahmen zu Umweltthemen und Untersuchungen wie Bodenuntersuchungen, Schalltechnisches Gutachten, Untersuchung zu Lichtimmissionen, Verkehrstechnische Untersuchung und Landschaftsplanerische Fachbeiträge. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem ausliegenden Bebauungsplan-Entwurf bei der zuständigen Dienststelle schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan bleiben unberücksichtigt.

Öffentliche Plandiskussion - Bei Planungen und Vorhaben muss durch die zuständige Behörde eine öffentliche Plandiskussion zur Unterrichtung und Erörterung mit den Bürgerinnen und Bürgern durchgeführt werden. Danach erhalten die Bürgerinnen und Bürger eine Frist, um Einwendungen vorzubringen oder schriftlich einzureichen.

ÖPNV - öffentlichen Personennahverkehr, in Hamburg die Busse und Bahnen des HVV.
Im Internet:  http://www.hvv.de/

ÖPP- Projekt- (Öffentliche Private Partnerschaft) Die öffentliche Aufgabe zum Bau einer Autobahn wird privat finanziert, gebaut und für eine bestimmte Laufzeit privat betrieben. Im Januar 2008 hat das Bundesverkehrsministerium die Bundesautobahn A 7 vom Autobahndreieck Bordesholm bis zum Autobahndreieck Hamburg-Nordwest in die Projektliste der zweiten Staffel der ÖPP-Projekte aufgenommen. Eine erste Realisierungsstudie belegte die wirtschaftliche Machbarkeit des Projekts. Es soll als Verfügbarkeitsmodell realisiert werden.
P     (nach oben)

Pachtvertrag
- Der Pachtvertrag ist ein Dauerschuldverhältnis. Rechte können nur verpachtet, nicht vermietet werden. Durch einen Pachtvertrag wird der Verpächter verpflichtet, dem Pächter den Gebrauch des verpachteten Grundstückes oder Gegenstands und den Ertrag daraus während der Pachtzeit zu überlassen. Der Pächter ist verpflichtet, einen vereinbarten Pachtzins zu bezahlen.


Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- Gesetz über die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Bahnen, Busen und Kraftfahrzeugen.
http://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/

Petition - Eine Petition/Eingabe ist eine Bitte oder Beschwerde eines Bürgers an die Volksvertreter. Jeder Hamburger, der sich von Hamburger Behörden ungerecht behandelt fühlt, kann eine Eingabe an die Bürgerschaft machen.und Abhilfe verlangen. Für den Bund gilt das entsprechend.
Artikel 17 des Grundgesetz: "Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden".
www.hamburgische-buergerschaft.de/cms_de.php?templ=ein_sta.tpl&sub1=94&sub2=154&cont=231

Petition - Petition/Eingabe an den Bund.
https://epetitionen.bundestag.de

Plagiat
- (abgeleitet aus dem lat. plagium, „Menschenraub“) Ausgeben fremden geistigem Eigentums als eigenes. Das ist die Kopie oder Nacherzählung von Teilen oder ganzen Texten ohne den Urheber und die Quellenangabe zu nennen. Ausführliche Definition bei wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Plagiat

In letzter Zeit werden Plagiate im Zusammenhang mit Doktorarbeiten öffentlich diskutiert. Meine Texte sind keine Doktorarbeiten aber auch recht umfangreich.
Die Texte dieser Internetseite sind teilweise auch aus anderen Quellen, von wikipedia und anderen unten aufgeführten Internetseiten. Wenn Zeitungsartikel, Gesetze, Vorschriften oder Informationen aus Behörden erwähnt werden, muss man notgedrungen etwas aus diesen Quellen übernehmen und zitieren. Die in Frage kommenden Internetseiten und Quellen sind jeweils im Text oder am Schluss der Seite angegeben. Sie dienen auch zur ausführlicheren Information, weil in einer Aufzählung wie dieser nur kurze Stichworte gegeben werden können.

Die Zusammenstellung, das Aussehen und die Bilder dieser Internetseite sind aber eigenes Werk und Idee im Rahmen der verwendeten Programme. Auch die entsprechend gekennzeichnete Texte der Internetseite „www.buergerkomitee-stellingen.de“ sind von mir, wenn keine anderen Hinweise vorhanden sind.

Inzwischen sind Texte von mir von der Bürgerkomitee-Internetseite, nicht nur im Internet, ohne die entsprechende Quellenangabe, teilweise an anderen Stellen veröffentlicht worden.


Planänderung 
- Wenn nach Beginn eines Planfeststellungsverfahrens zu viele oder erhebliche Änderungen gegenüber dem ursprünglich eingereichten Plan notwendig sind, muss vom Vorhabensträger für die Änderungen eine zusätzliche Planänderung beantragt werden. Die geänderten Pläne müssen erneut öffentlich ausgelegt werden. Einwendungen gegen die Planänderungen können bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist erhoben werden. Einwendungen sind nur gegen die Änderungen zu möglich. Gegen den ursprünglich ausgelegten Inhalt der Planung ist die Einwendungsfrist verstrichen. Die insoweit bereits bei der Planfeststellungsbehörde vorliegenden Einwendungen und Stellungnahmen bleiben Bestandteil des Verfahrens und müssen nicht erneut eingereicht werden. Der erneuten Auslegung folgt ein weiterer Erörterungstermin, auf dem die Einwendungen gegen die Änderungen erörtert werden. Der Erörterungstermin soll mindestens eine Woche vorher im Amtlichen Anzeiger bekannt gemacht werden.

Plandiskussion
- siehe Öffentliche Plandiskussion

Planfeststellung - Nach § 17 des Bundesfernstraßengesetz (FStrG)  dürfen Bundesfernstraßen nur gebaut oder geändert werden, wenn der Plan vorher festgestellt ist. Bei der Planfeststellung sind die von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange einschließlich der Umweltverträglichkeit im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen. Für das Planfeststellungsverfahren gelten die §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nach Maßgabe dieses Gesetzes. Die Maßgaben gelten entsprechend, so weit das Verfahren landesrechtlich durch ein Verwaltungsverfahrensgesetz geregelt ist.

Planfeststellungsbeschluss - Dem Planfeststellungsbeschluss geht ein Beschlussverfahren voraus und er beendet das Planfeststellungsverfahren. Am Ende des Planfeststellungsverfahrens und nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange ergeht der Planfeststellungsbeschluss. Dieser Beschluss regelt alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen der Behörde, die das Bauvorhaben durchführt und den durch den Plan Betroffenen, er ersetzt alle nach sonstigen Rechtsvorschriften erforderlichen Genehmigungen, Zustimmungen u.s.w. Für ein möglicherweise nachfolgendes Enteignungsverfahren ist die Entscheidung bindend. Über Entschädigungsfragen wird im Planfeststellungsbeschluss nicht entschieden.

Planfeststellungsverfahren - Vor dem Bau oder der Änderung einer Straße, wie z. B. einer Autobahn, Bundes- oder Staatsstraße muss in der Regel ein straßenrechtliches Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Es beginnt mit der Auslegung der Pläne. Jeder kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist Einwendungen erheben. Der jeweiligen Baulastträger nimmt in einem Erörterungstermin dazu Stellung. Im anschließenden Planfeststellungsverfahren werden aller von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange abgewogen. Danach endet das Planfeststellungsverfahren mit einem Planfeststellungsbeschluss. Denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, wird der Beschluss zugestellt.

PPP = Public Private Partnership - Öffentlich-Private Partnerschaft (ÖPP), Private Unternehmen erfüllen mit eigenem Geld staatliche Aufgaben. Private Firmen bauen mit eigenem Kapital z.B. die Autobahnen. Dafür erhalten sie bis zu 30 Jahren die Maut-Einnahmen auf den jeweiligen Strecken. Der Staat braucht für den Bau der Autobahnen nichts bezahlen, verzichtet aber auf die Maut. Nach Ablauf der vereinbarten Zeit geht die Autobahn in den Besitz des Staates zurück.

PQ - Präqualifizierung von Bauunternehmen, Präqualifikation (PQ-Verfahren) ist die vorgelagerte, auftragsunabhängige Prüfung von Eignungsnachweisen auf der Basis der in Paragraf 6 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A (VOB/A) definierten Anforderungen und gegebenenfalls zusätzlicher Kriterien. An öffentlichen Aufträgen interessierte Unternehmen können ihre Eignung bei einer Präqualifizierungsstelle (PQ-Stelle) nachweisen.
Präklusionswirkung - Ausschluss verspätet vorgebrachter Einwendungen in einem Planfeststellungsverfahren.
Während des Anhörungsverfahrens im Planfeststellungsverfahrens sind die Pläne in der Gemeinde, in der sie sich auswirken, für die Öffentlichkeit auszulegen. Die Auslegung muss für die Dauer von einem Monat erfolgen. Alle Einwendungsberechtigten, die durch das Vorhaben in ihren Rechten beeinträchtigt werden, können nach § 73 Abs. 4 VwVfG Einwendungen erheben. Die Einwendungen können bis zwei Wochen nach dem Ablauf der Auslegungsfrist erhoben werden = Präklusionsfrist.

Die Voraussetzungen ist, die Präklusionswirkung muss bekannt sein, d.h. die Auslegung muss einen Hinweis auf den Fristablauf und die Folgen verspäteter Einwendungen enthalten und eine Einwendung muss objektiv möglich gewesen sein.

Im Falle einer schuldlosen Fristversäumung kann dem Einwendungsberechtigten möglicherweise eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 32 VwVfG gewährt werden.

Nicht von der Präklusionswirkung berührt sind Einwendungen, welche auf privaten Titeln beruhen. Dabei handelt es sich um privatrechtliche Verträge oder dingliche Rechte an den betroffenen Grundstücken.


Präqualifizierung Die Präqualifizierung ist eine vorwettbewerbliche Eignungsprüfung, bei der potenzielle Auftragnehmer nach speziellen Kriterien unabhängig von einem konkreten Auftrag ihre Fachkunde und Leistungsfähigkeit vor einem möglichen Auftrag nachweisen müssen. Es entsteht eine standardisierte Unternehmensakte für die Präqualifikation zur Identifikation potenzieller Auftragnehmer.
Die Präqualifizierungskriterien sind für Unternehmen die Voraussetzungen dafür, einen Auftrag zu erhalten. Präqualifizierte Unternehmen können ihre Eignung und Zuverlässigkeit schneller und unbürokratischer nachweisen, wenn sie sich für Bauvorhaben bewerben. Illegale Praktiken in der Bauwirtschaft sollen verhindert werden. Sie kommt auch einem Gütesiegel gleich, das bei Aufträgen von Nutzen sein kann.
Bei Ausschreibungen der DEGES zum A7 Ausbau in Hamburg und Schleswig-Holstein werden der Nachweis der Leistungsfähigkeit und der Qualifizierung zur Ausführung der Arbeiten verlangt und sind Voraussetzung zur Auftragsvergabe.
Weiter Informationen dazu im Internet:
http://de.wikipedia.org/wiki/Präqualifizierung

Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.:

www.pq-verein.de/


Pressestelle der BSW - Pressesprecher der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen ist Dr. Magnus-Sebastian Kutz, Neuenfelder Str. 19, 21109 Hamburg. Im Internet: http://www.hamburg.de/bsw/bsw-presse/

Pressestelle der BUE - Pressesprecher der Behörde für Umwelt und Energie ist Jan Dube, Neuenfelder Str. 19, 21109 Hamburg. Im Internet: http://www.hamburg.de/bue/presse/
Pressestelle der BWVI - Pressesprecher der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation ist Richard Lemloh, Alter Steinweg 4, 20459 Hamburg. Im Internet: http://www.hamburg.de/bwvi/pressesprecherin/2981120/pressesprecher-wirtschaftsbehoerde/
Q     (nach oben)
R     (nach oben)

RABTRichtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln. Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V., Köln vom Arbeitsausschuss „Ausstattung und Betrieb von Straßentunneln“ hat 1985 diese Richtlinien zum 1. Mal aufgestellt. Überarbeitete Neufassungen erschienen 1994 und 1997. Sie wurde 2003 und 2006 mit einigen wesentlichen Änderungen erneut herausgegeben. In den neuen Ausgaben wurde das hohe Sicherheitsniveau von Straßentunneln weiter verbessert und das Restrisiko für Tunnelbenutzer reduziert. Mit der Formulierung neuer Schutzziele gehen die Ausgaben von 2003 und 2006 vorrangig vom Schutzziel „Personenschutz“ aus. In der Sicherheitsphilosophie hat hier die Selbstrettung der Verkehrsteilnehmer die höchste Priorität.
Erklärung dazu bei Wikipedia.     Im Internet: RABT 2003

Rahmenplan - Ein Rahmenplan ist ein informelles Planungsinstrument, um Entwicklungspotenziale eines Gebietes/Stadtteils zu erkunden und Möglichkeiten für die zukünftige Nutzung darzustellen. Er ist unverbindlich und keinem standardisierten Verfahren unterworfen.

Dr. Ramsauer, Peter
- Er war vom 28.10.2009 bis zum 17.12.2013 Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, seit 1973 in der CSU.

Raumbezogene Fachpläne
-
Raumbezogene Fachpläne sind Planungen die sich auf einen festen Raum beziehen. Für Raumbezogene Fachpläne ist ein Planfeststellungsverfahren notwendig. Eine Autobahn befindet sich an eienem bestimmten Ort / Raum. Deswegen ist für den Bau einer Autobahn ein Planfeststellungsverfahren notwendig.

Richlinie 2004/54/EG
Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Mindestanforderungen an die Sicherheit von Tunneln im transeuropäischen Straßennetz. Die Richtlinie 2004/54/EG im Internet.

Rieckhof, Andreas - ist seit dem 23.3.2011 Staatsrat der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation im Bereich Verkehr und ist damit auch dem A7-Ausbau befasst. Vorher war er vom 24.9.2006 bis zum Früjahr 2011 erster direkt gewählter Bürgermeister der Hansestadt Stade (mit 61,58 %).
S     (nach oben)

Schopbachweg - Straße in Stellingen die direkt neben der A7 verläuft. Teile der Grundstücke werden während der Autobahnverbreiterung der A7 als „Baustraße“ gebraucht.

SiGeKo - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator wird vom Bauherrn für Baustellen bestellt, wenn mehrerer Unternehmen auf einer Baustelle tätig sind. Laut § 3 der Baustellenverordnung (BaustellV) übernimmt er während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben die erforderlichen Maßnahmen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und überwacht ihre Einhaltung.
Ausführliche Erläuterungen im Internet auf den Seiten:
www.sigeko-sicherheitskoordination.de/              und

http://de.wikipedia.org/wiki/Sicherheits-_und_Gesundheitsschutzkoordinator

Sola-Bona-Park
- Park an der Kieler Straße und nördlich der Güterumgehungsbahn. Der Name kommt von einer Inschrift an einer Villa im Park, die heute als KITA genutzt wird: "sola bona quae honesta" ("Nur die Dinge sind gut, die anständig sind").

SPD - Sozialdemokratische Partei Deutschlands, die Stellinger SPD ist Mitglied im Bürgerkomitee Stellingen. Vorstandssitzungen  der SPD Stellingen finden meist am zweiten Dienstag im Monat im Stellinger Bürgerhaus, Spannskamp 43, 22527 Hamburg, um 20 Uhr statt. Alle Mitglieder der Partei können grundsätzlich daran teilnehmen.
Im Internet: www.spd-stellingen.de

Statistiken
- Lügen mit Zahlen, Wie wir mit Statistiken manipuliert werden. Ein Buch aus dem Wilhelm Heyne Verlag Müchen, 2011 veröffentlicht. ISBN: 978-3-453-17391-0
Ein Buch, dass man lesen muss um die Zahlen zu verstehen, die von Behörden oder Politik im Zusammenhang mit der A7 Autobahnverbreiterung genannt werden. Auch sonst wird man einiges, was so täglich verkündet und behauptet wird, besser verstehen und entlarven können.

Steigung - das Höhenprofil (die Gradiente) einer Straße wird als Prozentzahl oder Promillezahl angegeben und entspricht einem Winkel in Grad der Steigung. Wenn auf 100 Meter die Höhe um 10 Meter steigt, entspricht es einer Steigung von 10% (10:100 = 1:10 = 0,1 = 10%). Der Neigungswinkel beträgt dabei ≈5,7°. Bei 5 Meter Anstieg auf 100 Meter sind es 5 % und bei 100 Meter Anstieg auf 100 Meter Entfernung ergeben sich eine Steigung von 100%, ein Winkel von 45°.

Stellingen - Hamburger Stadtteil im Bezirk Eimsbüttel, zerschnitten von der A7, der Kieler Straße und dem Sportplatzring/Volksparkstraße. Urkundlich wurde Stellingen (Stelling) erstmalig 1347 in den Eppendorfer Kirchenbüchern erwähnt. Die Kieler Straße wurde 1830 bis 1832 zur Chaussee ausgebaut. Stellingen gehörte bis 1867 zu Dänemark, danach als Folge des deutsch-dänischen Krieges zu Preußen. Stellingen-Langenfelde wurde 1.7.1927 zwangsweise nach Altona eingemeindet und am 1.4.1937 zusammen mit Altona durch das Groß-Hamburger-Gesetz ein Teil Hamburgs. Koordinaten:  53° 36' N, 9° 56' O. Stellingen hat eine Fläche von 5,8 km² und 21871(2002) Einwohner (3533 Einwohner je km²)

Stellingen, der Name -Der Name Stellingen kommt wahrscheinlich von „Stallo“ und „ing“. Stallo ist ein alter männlicher Vorname. Die Endsilbe ing bedeutet die Zugehörigkeit zu einer Person oder Sache oder die in Zusammengehörigkeit. Das „a“ in der ersten Silbe wird wegen des „i“ in der zweiten zu einem „ä“ oder „e“. Dadurch wird aus Stallo und ing „Stelling“ und Stellingen Es bedeutet damit, Stellingen ist der Ort der Leute (bei den Leuten) des Stallo. Stallo war wahrscheinlich das Oberhaupt oder der Dorfälteste. Mögliche Zeit dieser Namensgebung ist die 1. Hälfte des ersten Jahrtausend n. Chr..

Stellinger Bürgerkomitee- Zusammenschluss von Stellinger Parteien, Vereinen, Initiativen und Stellinger Bürger. Das Ziel ist der Stellinger Deckel, die Ortsumgehung Stellingen und ein für alle Anwohner so schonender Ausbau der A7 wie möglich.
Im Internetwww.stellinger-buergerkomitee.de

Substitutionswirkung - Der Planfeststellungsbeschluss ersetzt alle anderen möglichen behördlichen Entscheidungen, sie werden überflüssig. Durch die Konzentration der Zuständigkeit auf eine Behörde soll das Verfahren beschleunigt werden. Die an sich zuständigen Behörden können ihre Ansichten in Stellungnahme nach § 73 Abs. 2 VwVfG abgeben und werden zum Erörterungstermin geladen.
Durch die Verlagerung der Zuständigkeit auf die Planfeststellungsbehörde werden die von anderen Behörden zu beachtenden Vorschriften für die Planfeststellungsbehörde gegenstandslos. Materiellen Vorschriften sind davon aber nicht betroffen.

Zwingend zu beachtende Vorschriften und Normen, in denen unbedingt einzuhaltende Ge- oder Verbote geregelt sind, müssen auch beachtet werden.

Nach § 75 Abs. 1 S. 2 VwVfG werden durch den Planfeststellungsbeschluss alle öffentlich-rechtlichen Rechtsbeziehungen zwischen dem Vorhabenträger und den durch den Plan Betroffenen rechtsverbindlich geregelt.

Nicht betroffen sind die privatrechtlichen Rechtsbeziehungen der Beteiligten zu dem Vorhabenträger, z.B. die Eigentumsverhältnisse an den betroffenen Grundstücken.

SV Eidelstedt von 1880 e.V.  - Größter Sportverein in Hamburgs Westen entstanden am 1.7.2003 nach der Fusion des Eidelstedter Sportverein 1910 e.V. mit ETSV Altona-Eidelstedt von 1880 e.V.
T     (nach oben)

Tesch Straßenbau GmbH & Co.KG
Die Tesch Straßenbau GmbH & Co. KG - wurde im August 2008 vom Unternehmen KEMNA BAU Andreae GmbH & Co. KG und den beiden Geschäftsführern Rolf Quickenstedt und Sven Klaus gegründet. Die Leistungen umfassen Erd-, Tief- und Straßenbau sowie Deponie-, Rohrleitungs- und Asphaltbau.
Im Internet: www.tesch-strassenbau.de

TSV Stellingen von 1888 e.V.
- Turn- und Sportverein in Stellingen, bietet verschiedenste Sportarten für die Mitglieder, Mitglied im Bürgerkomitee Stellingen.
Im Internet: www.tsv-stellingen.de
U     (nach oben)

Übernahmeverpflichtung - Jeder Grundstückseigentümer hat selbst für den ordnungsgemäßen Zustand seines Grundstückes zu sorgen. Wenn dieser ordnungsgemäße Zustand z.B. wegen ungünstigen Beschaffenheit oder wie in Stellingen wegen der Autobahnverbreiterung der BAB7 dem öffentlichen Recht widerspricht, besteht eine Übernahmeverpflichtung einer Baulast oder des Grundstückes. Durch die Verbreiterung der A7 und der damit notwendige Verkauf von Grundstücksteilen im Imbekstieg, Olloweg und Schopbachweg für die breitere Autobahn wird der ordnungsgemäße Zustand der Grundstücke oder deren Gebrauchsfähigkeit nicht berührt. Eine Übernahmeverpflichtung durch den Bund oder Hamburgs besteht deswegen nicht. Kein Eigentümer kann deswegen gegen seinen Willen dazu gezwungen werden, sein komplettes Grundstück an die Behörden zu verkaufen. Auch subjektive Behauptungen und Empfindungen wie Verschattung, Erschütterungen oder Lärm, was alles durch Gutachten widerlegt wurde, ändern daran nichts. Anderslautende Gerüchte sind eben Gerüchte.

Umleitung -  Eine Umleitung wird dann eingerichtet, wenn die eigentliche Strecke gesperrt ist. Die Wegeverbindung ist nicht mehr befahrbar und muss für die Zeit der Sperrung durch eine andere ersetzt werden. Eine Umleitung ist etwas anderes als eine  Ausweichstrecke.

UmweltbundesamtDas Umweltbundesamt hat seit Mai 2005 seinen Sitz in 06844 Dessau-Roßlau, Wörlitzer Platz 1. Unter anderem ist es für die Immission von Baustellen zuständig. Für die Geräuschimmission gibt es die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm → die AVV-Baulärm.
Die Internetseite des Umweltbundesamtes zum Baulärm:

www.umweltbundesamt.de/laermprobleme/hauptlaermquellen/baulaerm.html


Umweltverträglichkeitsprüfung - Bei Plänen, die Auswirkungen auf die Umwelt haben können, besteht vor Planfeststellung die Verpflichtung zur Durchführung eine Umweltverträglichkeitsprüfung.

Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVPG) - Gesetz über die Umweltverträglichkeits-prüfung
www.gesetze-im-internet.de/uvpg/index.html
V     (nach oben)

Verein - Der Verein (aus vereinen, eins werden) ist eine freiwillige und dauerhafte Vereinigung von Mitgliedern zu einen bestimmten Zweck, der vom Wechsel der Mitglieder unabhängig ist.

Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. – Verein von Bauunternehmen, bei dessen Präqualifizierungstellen sich einzelne Unternehmen präqualifizieren können.
→  Präqualifizierung
    Der Verein im Internet: www.pq-verein.de/

Verein Heimatmuseum Stellingen / Langenfelde e.V. - Am 25.08.1987 gegründet. Der Zweck ist die Einrichtung und Unterhaltung eines Heimatmuseums. Neben der Förderung stadtteilkultureller Aktivitäten sieht der Verein es als Aufgabe an, wichtige und interessante Zeugnisse aus Stellingens Vergangenheit vor Zerstörung und Vernichtung zu bewahren, und sie für zukünftige Generationen zu erhalten. Treffen jeden 4. Mittwoch im Monat um 19:30 offene Vorstandssitzung im Bürgertreff Spannskamp 43, 22527 Hamburg

Verfügbarkeitsmodell - Beim Verfügbarkeitsmodell wird der Ausbau, die Erhaltung und der Betrieb der Autobahn von einem privaten Auftragnehmer übernommen und finanziert. Der Auftragnehmer wird dafür mit einem festen Betrag bezahlt. Dafür wird die Verfügbarkeit der Strecke gewährleistet, Erhalt und Betrieb gehen dabei zu lasten des Auftragnehmers. Wenn durch Reparaturen, Bauarbeiten oder anderes die volle Verfügbarkeit nicht möglich ist, wird je nach Einschränkung und Dauer der Einschränkungen die Vergütung gekürzt. Dadurch hat der Private Investor ein grundlegendes Interesse an einem schnellen Bau und der uneingeschränkten Verfügbarkeit der Autobahn. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit von 30 Jahren wird die Autobahn an den Bund zurückgegeben.

Verkehrskoordinator - seit April 2014 ist der ehemalige Hamburger Staatsrat in der BSU Gerhard Fuchs der A7-Verkehrskoordinator von Hamburg und Schleswig-Holstein. Er nimmt Fragen, Anregungen und Vorschläge entgegen und ist auch Ansprechpartner für mögliche Probleme.
Im Internet: www.hamburg.de/fernstrassen/verkehrskoordinator/
Verkehrslärmschutzverordnung-16.BImSchV - Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes.Immissionsschutzgesetzes.
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die Verordnung gilt für den Bau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen (Straßen und Schienenwege).
§ 2 Immissionsgrenzwerte
(1) Zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche ist bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung sicherzustellen, dass der Beurteilungspegel einen der folgenden Immissionsgrenzwerte nicht überschreitet:

1.
an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen
Tag 57 dB(A)
Nacht 47 dB(A)
2.
in reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten
Tag 59 dB(A)
Nacht49 dB(A)
3.
in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten
Tag 64 dB(A)
Nacht 54 dB(A)
4. in Gewerbegebieten Tag 69 dB(A)
Nacht 59 dB(A)
Im Internet:
www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bimschv_16/gesamt.pdf

Verkehrsprognose 2015 - Grundlage der Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplans 1992 basierend auf einer 1999 fertig gestellten Strukturdatenprognose zur Vorausschätzung sozioökonomischer Leitdaten für 2015.

www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/UI/verkehrsprognose-2015.html?nn=35602

Verkehrsprognose 2025 - Entscheidungsgrundlage für langfristige Verkehrsprognosen.

www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/UI/verkehrsprognose-2025.html?nn=35602

VerwertungsflächenFlächen und Grundbesitz der Freien und Hansestadt Hamburg, welche verkauft werden sollen um mit dem Erlös die zusätzlichen und verlängerten Autobahndeckel über der A7 bezahlt werden sollen. Diese Flächen liegen vorwiegend im Bezirk Altona (Bahrenfeld) und Eimsbüttel (Schnelsen und Stellingen). Heute (2010) sind sie meist von Kleingartenvereinen belegt. In Bahrenfeld gehört die Trabrennbahn ebenfalls dazu. In der Drucksache 19/2471 vom 03. 03. 09 sind sie in den Anlagen 3 bis 6 auf den Seiten 11 bis 15 aufgeführt. Ebenso ist der angestrebte Zeitplan und Angaben zu den geplanten A7-Deckeln enthalten.
Im Internet unter (6,76 MB):

www.hamburg.de/contentblob/1563256/data/buergerschaftsdrucksache-19-2471.pdf


Verwertungsflächen in Bahrenfeld und Othmarschen
(1,51MB):
www.hamburg.de/contentblob/1613322/data/verwertungsflaechen-altona.pdf

Verwertungsflächen in Schnelsen
(2,17MB):
www.hamburg.de/contentblob/1613324/data/verwertungsflaechen-schnelsen.pdf
Verwertungsflächen in Stellingen
(2,36MB):
www.hamburg.de/contentblob/1613334/data/verwertungsflaechen-stellingen.pdf

Realisierungszeitraum
(1,94MB):
www.hamburg.de/contentblob/1613336/data/realisierungszeitraum.pdf


Via Solutions NordZum Ausbau der Autobahn A7 zwischen dem Autobahndreieck Hamburg-Nordwest und Bordesholm und dem Bau des Autobahndeckels in Hamburg-Schnelsen, hat sich die Bau-Arbeitsgemeinschaft Via Solutions Nord GmbH & Co. KG gebildet. Daran beteiligt sind die Firmen HOCHTIEF Infrastructure GmbH, KEMNA BAU Andreae GmbH & Co. KG und Tesch Straßenbau GmbH & Co. KG.
Die Via Solutions Nord übernimmt den Ausbau der A7, die in acht Bauabschnitte aufgeteilt wurde und bis Ende 2018 abgeschlossen sein soll. Außerdem soll Via Solutions Nord 59 Kilometer der Ausbaustrecke zwischen dem Autobahndreieck Hamburg-Nordwest und der Anschlussstelle Neumünster-Nord für 30 Jahren im Rahmen eines ÖPP-Projekts als „Verfügbarkeitsmodell“ erhalten und betreiben.
Im Internet: www.via-solutions-nord.de/

VwVfG - Verwaltungsverfahrensgesetz - Das Gesetz regelt  die Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, Amtshilfe, Verwaltungszusammenarbeit für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden des Bundes, der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände, der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wenn sie Bundesrecht im Auftrag des Bundes ausführen.
http://www.juraforum.de/gesetze/vwvfg/

VHB 2002 - Vergabehandbuch für die Durchführung von Baumaßnahmen des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen, aktualisierten Stand vom 1. November 2006

VOB - Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
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Wegegesetz, Hamburger - Damit in Hamburg jeder Straßenname nur einmal vorkommt, wurden nach 1937 und 1945 etliche Straßen umbenannt. Nach 1945 kamen auch durch Neubau viele hinzu.
Die Grundlage zur Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen ist das Hamburgische Wegegesetz.

Wettbewerb
- Das Streben von mindestens zweien nach einem Ziel, wobei der höhere Zielerreichungsgrad des einen, eine niedrigeren Erreichungsgrad des anderen bedingt.

Widmung - Eine öffentlichen Straße, Weg oder Platz wird für den öffentlichen Verkehr gewidmet. Rechtskraft erlangt die Widmung durch Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger mit Hinweis auf das entsprechende Flurstück und den entsprechenden Gesetzlichen Grundlagen.

Wie verhalte ich mich richtig im Straßentunnel- Ein Film der Bundesanstalt für Straßenwesen, der zeigt, wie man sich in einem Straßentunnel richtig verhält. Veröffentlicht am 24.07.2013.
www.youtube.com/watch?v=8LQTKXuOCg0

Wohngemeinschaft Schopbachweg e.V. - Verein der Anwohner im Schopbachweg neben der A7 in Stellingen. Die Wohngemeinschaft setzte sich für mehr Lärmschutz von der A7 am Schopbachweg ein.
X     (nach oben)

Y     (nach oben)

Z     (nach oben)

Zwangsenteignung
- Der Ausdruck „Zwangsenteignung“ wurde im Zusammenhang mit dem Imbekstieg in den letzten Jahren mehrfach von der Interessengemeinschaft Imbekstieg ungerade Hausnummern gebraucht. Er wurde nicht von der BSU verwendet und ist auf den offiziellen Internetseiten der BSU, dem Behördenfinder oder Hamburgs auch nicht zu finden. Lediglich die Begriffe „Enteignung“ und „Enteignungsbehörde“ sind vorhanden. Ebenso ist bei www.juraforum.de/lexikon dieser Begriff unbekannt.
In einem NDR-Interview im Hamburg-Journal wurde der Begriff „Zwangsenteignung“ einmal von Herrn Wiemer, dem Projektleiter für den A7 Ausbau, verwendet. Dass erst, nachdem 5 Jahre lang dieser Ausdruck von den Sprechern der Interessengemeinschaft Imbekstieg ungerade Hausnummern mehrfach bei diversen Gelegenheiten in Presse und Fernsehen verbreitet wurde.
Das Interview mit Herrn Wiemer dauerte real über 10 Minuten. Es ist verwunderlich, dass gerade dieser eine Satz gesendet, das ganze andere Interview aber weggelassen wurde, in dem Herr Wiemer ausführte, dass die BSU sich nach Möglichkeit mit den Anwohnern einigen wolle. Eine Enteignung würde nicht angestrebt, sondern ein Abkauf der für die Autobahnverbreiterung benötigten Flächen, für den die Eigentümer bezahlt würden. Eine Enteignung (nicht Zwangsenteignung) wäre das allerletzte Mittel, wenn alle Angebote der BSU und Verhandlungen mit den Anwohnern kein Ergebnis gebracht hätten.
Dieser Hamburg-Journal Beitrag war keine unabhängige Information, zu der der NDR als öffentlich-rechtliches Fernsehen verpflichtet ist, sondern vertrat die Interessen einiger Anwohner im Imbekstieg, nicht aller und nicht meiner.


Quellen und Informationen im Internet:      (nach oben)

Wikipedia, die freie Enzyklopädie im Internet
Der Name Wikipedia ist zusammengesetzt aus wiki, dem hawaiischen Wort für ,schnell‘, und encyclopedia, dem englischen Wort für ,Enzyklopädie‘. Die im März 2001 gegründete deutsche Wikipedia ist mit über 1.131.718 Artikeln nach der englischen mit über 3 Millionen Artikeln die zweitgrößte. Wikipedia ist kostenlos im Internet und darf unter Angabe der Quelle und der Autoren frei kopieren und verwenden werden.
http://de.wikipedia.org/

Internetseite des deutschen Bundestages
www.bundestag.de/

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
www.bmvbs.de

Das Bundesministerium der Justiz
Das Ministerium stellt gemeinsamen mit der juris GmbH für interessierte Bürgerinnen und Bürger nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet bereit.
www.gesetze-im-internet.de/index.html

oder
www.jusline.de/gesetz.html

Juraforum.de, eine juristische online community mit Gesetzen, Lexikon, Urteilen und Foren zu verschiedenen Themen
www.juraforum.de/

LexikonÜber 3.000 Rechtsbegriffe vollständig erläutert
www.juraforum.de/lexikon/

Das Stadtportal von Hamburg im Internet
www.hamburg.de/

Die Hamburgische Bürgerschaft
www.hamburgische-buergerschaft.de/

Hamburger Behörden
www.hamburg.de/bsu/
www.hamburg.de/bsw/
www.hamburg.de/bue/

Internetseite über die A7 Deckel in Hamburg
 www.hamburg.de/fernstrassen/a7-deckel/

KATALYSE Umweltlexikon zu Lärm und anderem
www.umweltlexikon-online.de/RUBhome/index.php

Umweltbundesamt
www.umweltbundesamt.de/uba-info-medien/4045.html